Dekret Nr. 64 / 2003 Coll.
Verordnung über die Kapitalangemessenheit eines Wertpapierhändlers, der nicht eine Bank oder Zweigniederlassung einer ausländischen Bank ist, auf individueller Basis
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.