Das Verfassungsgericht fand keine 64 / 2001 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 24. Januar 2001 über die Nichtigerklärung des ersten Satzes von Ziffer 27, § 31 (4), § 48 (4), § 49 Abs. 1 b), c) und d) sowie der Ziffern 3 b, c) und d), § 50 Abs. 1, 2, § 85 Abs. 3 und Anhang Nr. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 247 / 1995 Slg. über Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung und Ergänzung bestimmter anderer Gesetze

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Verfassungsgerichtsurteil entschieden
Unbekannte Vorschrift
Verfassungsgerichtsurteil entscheidet

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 247 / 1995
Gesetz über die Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung...
Wird geändert durch
Gesetz Nr. 247 / 1995
Gesetz über die Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung...
Verfassungsgerichtsurteil entschieden
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