Das Verfassungsgericht fand keine 64 / 2001 Coll.
Das Verfassungsgericht fand vom 24. Januar 2001 über die Nichtigerklärung des ersten Satzes von Ziffer 27, § 31 (4), § 48 (4), § 49 Abs. 1 b), c) und d) sowie der Ziffern 3 b, c) und d), § 50 Abs. 1, 2, § 85 Abs. 3 und Anhang Nr. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 247 / 1995 Slg. über Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung und Ergänzung bestimmter anderer Gesetze
Zeitliche Textfassungen
16.02.2001
Verkündet
In Kraft seit 16.02.2001
Novellierungen
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