Regierungsverordnung Nr. 63 / 2024 Coll.

Verordnung der Regierung über bestimmte Einzelheiten der Bereitstellung von Unterkünften und verwandten Dienstleistungen für Personen, die vorübergehenden Schutz gewährt haben

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.04.2024
63.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 6. März 2024
über bestimmte Einzelheiten der Bereitstellung von Unterkünften und damit verbundenen Dienstleistungen für Personen, die vorübergehenden Schutz gewähren
Die Regierung bestellt hiermit gemäß § 6b (1) und § 6e (2) des Gesetzes Nr. 65 / 2022 Coll. über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine, die durch die Invasion russischer Truppen verursacht wurden, geändert durch Gesetz Nr. 198 / 2022 Coll. und Gesetz Nr. 75 / 2023 Coll.:
§ 1
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung
(1) Bei der Unterbringung stellt der Betreiber die Möglichkeit des Essens oder der Zubereitung von Mahlzeiten für die bleibenden Personen sicher.
(2) Bei der Unterbringung in Einrichtungen, die von der vom Innenministerium eingerichteten Organisationsstelle des Staates betrieben werden und mit den in Abschnitt 92c des Asylgesetzes vorgesehenen Aufgaben betraut sind, können den Anwohnern Unterbringungs- und Grundmittel für die persönliche Hygiene zur Verfügung gestellt werden.
§ 2
Kapazitätsverteilung der Unterkunft
Die Verteilung der erforderlichen Beherbergungskapazitäten in der Tschechischen Republik nach den Regionen ist im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.
§ 3
Pauschaler Erstattungsbetrag
Die pauschale Erstattung für Unterkunft pro Person, die 1 Nacht bleibt, beträgt:
(a) 300 CZK für die Unterbringung in einem Betrieb, dessen Betreiber ein lokales Selbstverwaltungsunternehmen oder eine von ihm gegründete oder von ihm eingerichtete juristische Person ist, oder für die Unterbringung in speziellen Einrichtungen für die Unterbringung gemäß § 22 Abs. 1 Buchstabe d des Hochschulgesetzes oder
b) 350 CZK für Unterkunft in nicht unter Buchstabe a genannten Fällen.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister:
Mgr.

Anhang
Kapazitätsverteilung der Unterkunft in Tschechien
Název krajeUbytovací kapacita
Hlavní město Praha3 676
Středočeský kraj2 343
Jihočeský kraj1 179
Plzeňský kraj1 150
Karlovarský kraj526
Ústecký kraj1 379
Liberecký kraj753
Královéhradecký kraj962
Pardubický kraj893
Kraj Vysočina943
Jihomoravský kraj2 121
Olomoucký kraj1 071
Zlínský kraj943
Moravskoslezský kraj2 061
Celkem20 000

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 63 / 2024 Coll., über bestimmte Einzelheiten der Bereitstellung von Unterkünften und damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Personen mit vorübergehendem Schutz
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.03.2024
In Kraft seit01.04.2024
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 5

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21.10.2024
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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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