Regierungsverordnung Nr. 63 / 2018 Coll.

Verordnung der Regierung über die Aufhebung bestimmter Regierungsvorschriften im Bereich der technischen Vorschriften für Erzeugnisse

Gültig In Kraft seit 21.04.2018
Inhalt
63.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 11. April 2018
zur Aufhebung bestimmter Vorschriften der Regierung im Bereich der technischen Anforderungen an Produkte
Die Regierung bestellt gemäß § 22 des Gesetzes Nr. 22/1997 Slg. über technische Anforderungen an Produkte und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte, geändert durch Gesetz Nr. 205/2002 Slg. und Gesetz Nr. 34/2011 Slg.:
§ 1
Aufhebung
Sie werden gestrichen:
1. Regierungsverordnung Nr. 21 / 2003 Coll. zur Festlegung technischer Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung.
2. Regierungsverordnung Nr. 22 / 2003 Coll. zur Festlegung technischer Anforderungen an Gasgeräte.
3. Regierungsverordnung Nr. 70 / 2002 Coll., über technische Anforderungen an Ausrüstung für den Personentransport.
4. Regierungsdekret Nr. 365 / 2005 Coll. über die Emission von Schadstoffen in Abgasen von positiven Zündmotoren bestimmter nicht-Straßenmobilmaschinen.
§ 2
Übergangsbestimmungen
1. Persönliche Schutzausrüstung, die der Regierungsverordnung Nr. 21 / 2003 Coll. entspricht, kann bis zum 20. April 2019 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.
2. Benachrichtigte Personen, die mit Tätigkeiten bei der Konformitätsbewertung von persönlichen Schutzausrüstungen gemäß der Regierungsverordnung Nr. 21 / 2003 Slg. betraut wurden, können bis zum 20. April 2019 weiterhin tätig sein.
3. Gültige EG-Baumusterprüfbescheinigungen und andere von den notifizierten Personen gemäß der Regierungsverordnung Nr. 21 / 2003 Slg. ausgestellte Unterlagen gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Inkrafttreten dieser Verordnung, es sei denn, sie sehen eine kürzere Gültigkeit vor.
4. Gasverbraucher, die mit der Regierungsverordnung Nr. 22 / 2003 Slg. übereinstimmen, können weiterhin auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht wurden.
5. Teilsysteme oder Sicherheitsmerkmale, die mit der Regierungsverordnung Nr. 70 / 2002 Slg. übereinstimmen, können weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht wurden.
6. Ausrüstung für den Transport von Personen, die nach dem Regierungsdekret Nr. 70 / 2002 Coll. installiert wurden, kann auch nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Betrieb genommen werden.
7. Für Sicherheitsmerkmale, Bescheinigungen und andere Dokumente, die von Bevollmächtigten gemäß der Regierungsverordnung Nr. 70 / 2002 Coll ausgestellt wurden.
§ 3
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 21. April 2018 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Hüner v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 63 / 2018 Coll., zur Aufhebung bestimmter Regierungsvorschriften auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für Erzeugnisse
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum18.04.2018
In Kraft seit21.04.2018
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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