Regierungsverordnung Nr. 63/1998 Slg.
Regierungsverordnung über die Methode zur Berechnung des Grundbetrags, der bei der Vollstreckung der Entscheidung nicht vom Monatsgehalt abgezogen werden darf, und zur Bestimmung des Betrags, über den der Lohn ohne Einschränkung einem Haarschnitt unterliegt (Verordnung über nicht-versicherte Beträge)
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