Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 63 / 1997 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 4. Februar 1997 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen des § 45 Abs. 3 dritter Satzes Nr. 92 / 1991 Slg. über die Bedingungen für die Übertragung staatlicher Vermögenswerte an andere Personen, geändert

Zeitliche Textfassungen

03.04.1997 Verkündet
In Kraft seit 03.04.1997

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