Regierungsverordnung Nr. 62 / 2023 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Durchführung von Natura-2000-Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.