Regierungsverordnung Nr. 62 / 2020 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 595 / 2006 Slg. über die Methode zur Berechnung des Grundbetrags, der nicht vom monatlichen Gehalt im Vollstreckungsprozess abgezogen werden darf, und zur Bestimmung des Betrags, über den das Gehalt ohne Einschränkung Haarschnitte unterliegt (Verordnung über nicht-versicherte Beträge), geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 91 / 2019 Slg.

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