Dekret Nr. 62 / 2013 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 499 / 2006 Coll., zur Dokumentation von Gebäuden
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 29.03.2013
Textfassungen:
29.03.2013
14.03.2013
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ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 28. Februar 2013
zur Änderung des Erlasses Nr. 499 / 2006 Coll., über Baudokumentation
Das Ministerium für lokale Entwicklung sieht gemäß § 193 des Gesetzes Nr. 183 / 2006 Coll., über Territorial Planning and Construction Regulations (Construction Act), geändert durch Gesetz Nr. 227 / 2009 Coll. und Gesetz Nr. 350 / 2012 Coll.:
Dekret Nr. 499 / 2006 Coll., zur Dokumentation von Gebäuden, wird wie folgt geändert:
ANHANG
(1) Diese Verordnung enthält den Umfang und Inhalt von:
(a) Dokumentation für die Entscheidung über den Standort des Baus oder der Anlage;
b) Dokumentation für die Entscheidung zur Änderung der Nutzung des Gebiets;
c) Dokumentation für die Entscheidung zur Änderung der Auswirkungen der Nutzung des Gebäudes auf dem Gebiet;
d) gemeinsame Dokumentation für die Erteilung einer gemeinsamen territorialen Entscheidung und Baugenehmigung;
e) Projektdokumentation für die Baudeklaration gemäß § 104 (1) a) bis e) des Baugesetzes oder Projektdokumentation für die Erteilung von Baugenehmigungen;
f) Dokumentation zur Durchführung des Baus und
(g) Dokumentation der tatsächlichen Realisierung der Konstruktion.
(2) Diese Verordnung enthält auch die Einzelheiten der Dokumentation der Schnittarbeiten, den Inhalt des Gebäudetagebuchs, die einfache Aufzeichnung der Konstruktion und die Art, wie sie verwaltet werden.
(3) Diese Verordnung gilt nicht für die Entwurfsdokumentation für den Bau von Flugzeugen, Eisenbahn- und Schienenstrukturen, einschließlich Eisenbahn, Autobahn, Straße, Ortsstraßen und öffentlichen Zweckstraßen gemäß § 194 Buchstabe c des Baugesetzes.
2. Nach Abschnitt 1 werden folgende Abschnitte 1a bis 1d eingefügt:
Dokumentation für die Entscheidung über den Standort der Konstruktion oder Anlage
(K § 86 Abs. 7 des Baugesetzes)
Der Umfang und der Inhalt der Dokumentation für die Entscheidung über den Standort des Baus oder der Anlage ist in Anhang 1 dieses Erlasses aufgeführt.
Dokumentation für die Entscheidung zur Änderung der Nutzung des Gebiets
(K § 86 Abs. 7 des Baugesetzes)
Der Umfang und der Inhalt der Dokumentation für die Entscheidung zur Änderung der Nutzung des Gebiets ist in Anhang 2 dieses Erlasses aufgeführt.
Dokumentation für die Entscheidung zur Änderung der Auswirkungen der Nutzung des Gebäudes auf dem Gebiet
(K § 86 Abs. 7 des Baugesetzes)
Der Umfang und der Inhalt der Dokumentation für die Entscheidung zur Änderung der Wirkung der Nutzung des Gebäudes auf dem Gebiet ist in Anhang 3 dieses Erlasses aufgeführt.
Gemeinsame Dokumentation für die Erteilung einer gemeinsamen territorialen Entscheidung und Baugenehmigung
(K § 94a (7) Baugesetz)
Der Umfang und der Inhalt der gemeinsamen Dokumentation für die Erteilung einer gemeinsamen Entscheidung und Baugenehmigung sind in Anhang 4 dieser Verordnung festgelegt.
3.
Projektdokumentation
(Artikel 105 (8) und 110 (5) des Baugesetzes)
Der Umfang und der Inhalt der Projektdokumentation für die in § 104 (1) a) bis e) des Baugesetzes oder für die Erteilung einer Baugenehmigung genannten Baugenehmigung ist in Anhang 5 dieses Erlasses aufgeführt.
4. In Absatz 3 wird "2 " durch" 6" ersetzt.
5. In Artikel 4 Absatz 1 werden die Worte "gemäß § 125 Absätze 1 und 3 des Baugesetzes in Anhang 3 "durch die Worte" gemäß Anhang 7 ersetzt".
6. In Abschnitt 5 wird "7" ersetzt durch" 8".
7. In Abschnitt 5 werden die Worte „an die Absichtserklärung zur Beseitigung des Baus gemäß Abschnitt 128 Absatz 1 des Baugesetzes gebunden“ in Anhang 4 „durch die Worte“ Anhang Nr. 8 ersetzt.
8. In Abschnitt 6 wird "5 " durch" 9" ersetzt.
(9) Anhänge 1 bis 4, einschließlich Fußnoten 1 bis 7, lesen:
"Anhang Nr. 1 zum Erlass Nr. 499 / 2006 Coll.
Umfang und Inhalt der Dokumentation für die Entscheidung über den Standort der Konstruktion oder Installation
Die Dokumentation umfasst Teile von
Und die Begleitbotschaft
B Technische Zusammenfassungsbericht
C Situation Zeichnungen
D Zeichnungsdokumentation
E Dokument Teil
Die Dokumentation muss die Teile A bis E stets mit dem Umfang und Inhalt der einzelnen Teile enthalten, die der Beschaffenheit und Bedeutung des Baus oder der Anlage (nachfolgend "Bau" genannt) und den Bedingungen im Gebiet angepasst sind.
Und die Begleitbotschaft
A.1 Identifizierungsinformationen
A.1.1 Baudaten
a) den Namen des Gebäudes;
b) den Bauort (Adresse, beschreibende Nummern, kadastrales Gebiet, Paketnummern des Landes),
c) das Thema des Dossiers.
A.1.2. Angaben zum Antragsteller
(a) Name, Nachname und Ort der dauerhaften Residenz (natürliche Person); oder
b) Name, Nachname, Geschäftsname, Registrierungsnummer, falls zugewiesen, Geschäftsort (Naturpersonenunternehmen); oder
(c) Geschäftsname oder Name, IC, falls zugewiesen, Adresse des Sitzes (Rechtsperson).
A.1.3. Daten zum Dokumentationsprozessor
(a) Name, Nachname, Geschäftsname, Geschäftsname, Geschäftsadresse oder Geschäftsadresse (Rechtsperson);
b) Name und Nachname des Hauptdesigners, einschließlich der Nummer, unter der sie in das Register der zugelassenen Personen eingetragen wird, die von der tschechischen Architektenkammer oder von der im Bau tätigen tschechischen Kammer der autorisierten Ingenieure und Techniker mit einem ausgeprägten Feld oder einer Spezialisierung ihrer Berechtigung gehalten werden,
c) die Namen und Nachnamen der Designer der einzelnen Teile der Dokumentation, einschließlich der Nummer, unter der sie in das Register der autorisierten Personen eingetragen werden, die von der tschechischen Architektenkammer oder von der tschechischen Kammer der autorisierten Ingenieure und Techniker im Bau gehalten werden, mit einem ausgeprägten Feld oder einer Spezialisierung ihrer Berechtigung.
A.2 Liste der Eingangsmaterialien
A.3 Territory Details
(a) das Ausmaß des überdachten Gebietes; eingebautes/nicht gebautes Gebiet;
b) die gegenwärtige Nutzung und Errichtung des Gebiets;
c) Daten zum Schutz des Gebiets nach anderen Rechtsvorschriften1 (Bewahrung, Schutzzone, insbesondere geschützter Bereich, Überschwemmung, etc.),
d) Daten über Abflüsse;
e) Einzelheiten der Einhaltung der zoning-Dokumentation, der Ziele und Aufgaben des zoning;
f) Einzelheiten der Einhaltung der allgemeinen Flächennutzungsanforderungen;
g) Einzelheiten der Einhaltung der betreffenden Behörden;
(h) eine Liste von Ausnahmen und Rabattlösungen;
— eine Liste der damit verbundenen und kontingenten Investitionen;
(j) eine Liste der Grundstücke und Gebäude, die vom Standort des Baus betroffen sind (nach dem Kataster).
A.4 Baudaten
a) eine neue Konstruktion oder Änderung der fertiggestellten Konstruktion;
b) den Zweck der Verwendung der Konstruktion;
c) Dauer- oder Zwischenbau;
d) Daten zum Schutz des Baus nach anderen Rechtsvorschriften1) (Kulturdenkmal, etc.),
e) Einzelheiten der Einhaltung der technischen Anforderungen an den Bau und allgemeine technische Anforderungen für die barrierefreie Nutzung von Gebäuden;
f) Einzelheiten über die Einhaltung der Anforderungen der betreffenden Behörden und der aus anderen Rechtsvorschriften resultierenden Vorschriften2),
g) eine Liste von Ausnahmen und Rabattlösungen;
(h) vorgeschlagene Baukapazität (Einbaufläche, Einbauraum, nutzbare Fläche, Anzahl der Funktionseinheiten und deren Größe, Anzahl der Benutzer / Arbeiter, etc.),
— Grundbilanz des Baus (Medien- und Massenbedarf, Regenwassermanagement, Gesamtmenge und Abfallarten usw.),
(j) grundlegende Bauannahmen (Zeitdaten über die Realisierung des Baus, Aufgliederung in Stufen),
(k) die Richtkosten des Baus.
A.5 Aufschlüsselung von Gebäuden und technischen und technologischen Geräten
B Technische Zusammenfassungsbericht
B.1 Beschreibung des Baugebiets
a) die Merkmale des Baugrundstücks;
b) die Liste und Schlußfolgerungen der durchgeführten Erhebungen und Analysen (geologische Erhebung, hydrogeologische Erhebung, historische Erhebung usw.);
c) bestehende Schutz- und Sicherheitszonen;
d) die Lage in Bezug auf die Überschwemmungsfläche, die untere Fläche usw.,
e) Auswirkungen des Baus auf umliegende Gebäude und Grundstücke, Schutz der Umgebung, Auswirkungen des Baus auf Drains im Gebiet;
(f) Anforderungen an Rendering, Abbruch, Holzfälle,
(g) Anforderungen an die Höchstsätze des landwirtschaftlichen Flächenfonds oder Flächen, die für die Erfüllung der Waldfunktion bestimmt sind (Zeitraum / Dauer);
h) gebietstechnische Bedingungen (insbesondere die Möglichkeit der Verbindung zu bestehenden Verkehrs- und technischen Infrastrukturen);
(i) die physischen und zeitlichen Zusammenhänge des Baus, die bedingte, verursachte, verwandte Investitionen sind.
B.2 Allgemeine Beschreibung der Konstruktion
B.2.1. Zweck des Baus, Grundkapazität der Funktionseinheiten
B. 2.2 Gesamte städtische und architektonische Lösungen
(a) Stadtplanung - Raumordnung, Raumlösungszusammensetzung,
b) Architekturlösung - Zusammensetzung von Form, Material und Farblösung.
B.2.3 Einweg- und Betriebslösungen, Produktionstechnik
B.2.4 Handicap Nutzung des Gebäudes
B.2.5 Sicherheit bei der Verwendung der Konstruktion
B.2.6. Technische Beschreibung von Gebäuden
B. 2.7 Technische und technische Ausrüstung
Grundsätze für die Behandlung von Geräten, Bedürfnissen und Verbrauch kritischer Medien.
B. 2.8 Brandschutzlösungen
Beurteilung der technischen Bedingungen für den Brandschutz:
a) die Berechnung und Bewertung der abgehenden Entfernungen und der Definition von Brandschutzgebieten;
b) Sicherstellung der erforderlichen Menge an Feuerwasser und gegebenenfalls anderer Feuerlöschanlagen;
c) die beabsichtigte Bestückung des Gebäudes, das für die Brandschutzausrüstung reserviert ist, einschließlich der Festlegung der Anforderungen an die Ausführung des Baus;
d) Bewertung von Zutrittsstraßen und Zutrittsflächen für Brandbekämpfungsgeräte, einschließlich der Möglichkeit eines Eingriffs durch Brandschutzeinheiten.
B.2.9 Energiemanagementprinzipien
Technische Bewertungskriterien.
B.2.10 Sicherheitsanforderungen an Bau, Anforderungen an Arbeits- und kommunale Umgebungen
Grundsätze für den Umgang mit Bauparametern (Belüftung, Heizung, Beleuchtung, Wasserversorgung, Abfall usw.) sowie Grundsätze für die Bewältigung der Auswirkungen des Baus auf die Umgebung (Schwingung, Lärm, Staub usw.).
B.2.11 Grundsätze zum Schutz des Baus vor negativen Auswirkungen der äußeren Umwelt
Das Eindringen von Radon aus Subsoil, delusionale Ströme, Seismizität, Lärm, Überschwemmung Maßnahmen, etc.
B.3. Verbindung zur technischen Infrastruktur
(a) technische Infrastrukturanschlusspunkte, Transplantationen,
b) Verbindungsabmessungen, Leistungskapazitäten und Längen.
B.4 Transportlösungen
a) eine Beschreibung der Transportlösung;
b) die Verbindung des Gebiets mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur;
(c) nach rechts in Frieden.
B.
Beschreibung und Schutz der Umweltauswirkungen des Baus
a) Umweltauswirkungen - Luft, Lärm, Wasser, Abfall und Boden;
b) die Auswirkungen auf Natur und Landschaft (Baumschutz, Denkmalschutz, Pflanzen- und Tierschutz usw.), Erhaltung ökologischer Funktionen und Bindungen in der Landschaft;
c) die Auswirkungen auf das Natura-2000-System geschützter Gebiete;
d) einen Vorschlag zur Berücksichtigung der Bedingungen des Abschlusses des Untersuchungsverfahrens oder der Stellungnahme der EIA;
e) vorgeschlagene Schutz- und Sicherheitszonen, Beschränkungen und Schutzbedingungen nach anderen Rechtsvorschriften.
B.7 Schutz der Bevölkerung
Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an die Erfüllung der öffentlichen Schutzaufgaben.
B.8 Grundsätze der Organisation des Baus
(a) Anbindung von Baustellen an bestehende Verkehrs- und technische Infrastruktur;
b) Schutz der Umgebung der Baustelle und Anforderungen an verwandte Rendering, Abbruch, Holzfälle;
c) maximale Aufzeichnungen für Baustellen (Zeitraum / Dauer);
d) die Bilanz der Grundstücke, die Anforderungen an die Eingabe oder das Deponium der Erde.
C Situation Zeichnungen
C.1 Situation der breiteren Beziehungen
a) Maßnahme 1: 1 000 bis 1: 50 000;
b) Verbindung des Baus mit der Verkehrs- und technischen Infrastruktur;
c) bestehende und vorgeschlagene Schutz- und Sicherheitszonen;
d) die Kennzeichnung der Grenzen des betreffenden Gebiets.
C.2 Gesamtsituation Zeichnung
(a) Maßnahme 1: 200 bis 1: 1000, für große Gebäude 1: 2 000 oder 1: 5 000,
b) bestehende Gebäude, Verkehrs- und technische Infrastruktur;
c) Landgrenze;
d) die Grenze des betreffenden Gebiets;
e) Grundaltimeter und Halbkopie,
(f) vorgeschlagene Strukturen,
(g) die Bestimmung der Höhe des 1. Decks für Gebäude (± 0,00) und der Höhe des behandelten Geländes; maximale Höhe der Strukturen,
h) Kommunikation und verstärkte Bereiche;
(i) Vegetationsgebiete.
C.3 Koordinierungssituation Zeichnung
a) Maßnahme 1: 200 bis 1: 1 000 für Großbauten 1: 2 000 oder 1: 5 000 für eine Änderung des Gebäudes, das ein Kulturdenkmal ist, für ein Gebäude in einer Erhaltungs- oder Erhaltungszone des Maßstabs 1: 200;
b) bestehende Gebäude, Verkehrs- und technische Infrastruktur;
(c) Landgrenze, Stammnummern,
d) die Grenze des betreffenden Gebiets;
e) vorhandenes Höhenmesser und Halbkopie,
f) Identifizierung der einzelnen vorgeschlagenen und entfernten Strukturen und der technischen Infrastruktur;
(g) die Bestimmung der Höhe des 1. Decks für Gebäude (± 0,00) und der Höhe des behandelten Geländes; maximale Höhe der Strukturen,
(h) Vorschlag für eine Mitteilung und verstärkte Bereiche, Verbindung zur Verkehrsinfrastruktur;
— Vegetationslösungen;
(j) zitierte Beabstandung von Gebäuden;
(k) die Errichtung einer neuen technischen Infrastruktur, die den Bau mit der technischen Infrastruktur verbindet;
(l) bestehende und vorgeschlagene Schutz- und Sicherheitszonen, Schutzgebiete, Schutzzonen usw.,
(m) maximale Aufzeichnungen (Zeitraum / Dauer),
(n) geodätische Daten, Identifizierung von Netzkoordinaten;
(o) abgehende Entfernungen, einschließlich der Definition von Brandschutzgebieten, Zugang zu Kommunikations- und Zugangsbereichen für Feuerlöschanlagen und Feuerwasserquellen.
C.4 Catastral Situation Zeichnung
(a) die Skala durch die verwendete Karte;
b) eine Skizze des Baugrundstücks, die erforderliche Lage des Gebäudes,
c) Identifizierung von Links und Auswirkungen auf die Umwelt.
C.5 Sondersituation Zeichnung
Situationszeichnungen, die in geeigneter Weise erstellt werden, zeigen gegebenenfalls die besonderen Anforderungen von Objekten, technologischen Geräten, technischen Netzwerken, Infrastrukturen oder damit verbundenen technischen Maßnahmen.
D Zeichnungsdokumentation
D.1 Merkmale
D.2 Charakteristische Schnitte
(einschließlich Schnitte, die den Zusammenhang mit der bestehenden Anlage dokumentieren, insbesondere hinsichtlich der Bautiefe des vorgeschlagenen Aufbaus und der Konstruktion des vorhandenen)
D.3 Grundansichten
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 62 / 2013 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 499 / 2006 Coll., über Baudokumentation |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 14.03.2013 |
|---|---|
| In Kraft seit | 29.03.2013 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Verwaltungsrecht
Baugewerbe
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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