Verordnung Nr. 62/2004 Slg.
Anordnung zur Festlegung der Art und Weise der Zahlungen zwischen Banken, Rechnungsabrechnungen mit Banken und den technischen Verfahren der Banken bei der Abwicklung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.