Regierungsverordnung Nr. 6 / 1953 Coll.
Verordnung zur Aufhebung und Einrichtung bestimmter Behörden und zur Regelung ihres Anwendungsbereichs
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.