Gesetz Nr. 59 / 2009 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 48/1997

Gültig Recht In Kraft seit 01.04.2009
Inhalt
ANHANG
DIE RECHT
vom 11. Februar 2009
zur Änderung des Gesetzes Nr. 48/1997
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Änderung des Krankenversicherungsgesetzes
Gesetz Nr. 24 / 1999 Coll., Gesetz Nr. 18 / 2000 Coll., Gesetz Nr. 132 / 2000 Coll., Gesetz Nr. 176 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 176 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 198 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 285 / 2002 Coll.
1. In Artikel 16a Absatz 1 wird am Ende des Buchstabens d) durch einen Punkt ersetzt und der Satz "Wo ein Versicherter eine Ergänzung für die Frage eines Arzneimittels oder eines Lebensmittels für besondere medizinische Zwecke, die in der Rezeptur vorgeschrieben sind, zahlt, wird die Summe der Ergänzungen für alle Arzneimittelpakete oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke eines Typs durch die gesetzliche Gebühr oder eines Teils davon versichert, so dass der von der Regulierungsperson gezahlte Betrag verringert wird."
2. in Artikel 16a Absatz 2 am Ende des in Buchstabe a genannten Textes die Worte "oder wenn ein Versicherter aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in einer Kinderbetreuungseinrichtung, die sofortige Hilfe 27i erfordert, oder eine Person, die von einer gerichtlichen Entscheidung zur Pflege nach dem Familiengesetz betraut ist, angeordnet ist."
Fußnote 27i
"27i) § 42 des Gesetzes Nr. 359 / 1999 Slg., zum Sozialschutz von Kindern, geändert."
Die Fußnoten 27i bis 27k werden als Fußnoten 27j bis 27l, einschließlich der Fußnotenverweise, umnummeriert.
3. In Artikel 16a wird der Punkt am Ende des Absatzes 2 durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe f angefügt:
„(f) wenn ein Versicherter, der nach einem anderen Gesetz 27m mit Wohn- und Sozialleistungen in Wohnräumen für Behinderte, Wohnheime für ältere Personen, Wohnheime mit einem besonderen System oder Gesundheitseinrichtungen versorgt wird, sofern der Versicherte nach Zahlung von Wohn- und Mahlzeiten mindestens 15% seines Einkommens (27n) von weniger als 800 CZK oder wenn er kein Einkommen hat; Diese Tatsache wird vom Versicherten durch eine Bescheinigung von höchstens 30 Tagen nachgewiesen, die auf seine Anfrage vom Sozialdienstleister ausgestellt werden muss.
Die Fußnoten 27m und 27n sind wie folgt:
§ 48 bis 50 und 52 des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Coll.
27n) § 71 Abs. 4 und § 73 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 261 / 2007 Slg.
4. In Artikel 16a wird am Ende des Absatzes 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe f angefügt:
"(f) Kinder bis zum Alter von 18, einschließlich jenem Tag."
5. In Absatz 16a ist der Satz "Medizinische Geräte müssen die ausgewählten Regulierungsgebühren anwenden, um die mit dem Betrieb und der Modernisierung des medizinischen Betriebs am Ende von Absatz 5 verbundenen Kosten zu decken."
6. In Artikel 16a Absatz 11 werden die Absätze 9 und 10 "Ziffer 10" ersetzt.
7. In Absatz 16b Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "für Kinder unter 18 Jahren einschließlich des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, und für Versicherte über 65 Jahre, einschließlich des Kalenderjahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, von 2.500 CZK" nach den Worten "für Kinder unter 18 Jahren" eingefügt.
8. Im vierten Satz von Artikel 16b Absatz 1 sind die Worte "teilweise bezahlte Arzneimittel oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, deren Zahlung nach Artikel 17 festgesetzt wird, weniger als 30% des maximalen Preises.24) und" gestrichen, der Punkt wird durch ein Semikolon am Ende des Satzes ersetzt und die Worte "das gilt nicht, wenn die Arzneimittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für das Rezept an Versicherte über 65 Jahre vorgeschrieben sind, einschließlich der
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am 1. April 2009 wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 59 / 2009 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 48 / 1997 Slg., über die öffentliche Krankenversicherung und zur Änderung und Ergänzung bestimmter verwandter Gesetze, geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.02.2009
In Kraft seit01.04.2009
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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