Dekret Nr. 59 / 2007 Coll.

Verordnung über die Art der beruflichen Geschäftstätigkeit eines Wertpapierhändlers, der durch einen Broker, die Art der Spezialisierung eines Brokers und des Maklertests durchgeführt wird

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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