Dekret Nr. 59 / 2007 Coll.
Verordnung über die Art der beruflichen Geschäftstätigkeit eines Wertpapierhändlers, der durch einen Broker, die Art der Spezialisierung eines Brokers und des Maklertests durchgeführt wird
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.