Dekret Nr. 58 / 2020 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 423/2011 Slg. über die Berechnung der Kosten der Tätigkeiten des gewerblichen Forstunternehmers in Fällen, in denen seine Tätigkeiten vom Staat getragen werden

Zeitliche Textfassungen

01.04.2020 Aktuell
In Kraft seit 01.04.2020
05.03.2020 Verkündet
In Kraft seit 05.03.2020
05.03.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 05.03.2020 bis 31.03.2020

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