Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 58 / 1999
Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung bestimmter Arten von Pflanzen, die in der Artenliste aufgeführt sind, deren Verbreitungsmaterial als Handelsmaterial und seine Merkmale und Kontrollmethoden in Verkehr gebracht werden kann
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 92/1996
Wird durchgeführt durch
Gesetz über Sorten, Saatgut und vermehrende Pflanzen
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Hebt auf
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften