Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 58 / 1999

Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung bestimmter Arten von Pflanzen, die in der Artenliste aufgeführt sind, deren Verbreitungsmaterial als Handelsmaterial und seine Merkmale und Kontrollmethoden in Verkehr gebracht werden kann

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 92/1996
Gesetz über Sorten, Saatgut und vermehrende Pflanzen
Wird durchgeführt durch
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
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