Dekret Nr. 57 / 2020 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 388/2011 Slg. über die Anwendung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erbringung von Leistungen für Behinderte in der geänderten Fassung

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.03.2020
Inhalt
57.
ERKLÄRUNG
vom 26. Februar 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 388/2011 Slg., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erbringung von Leistungen für Behinderte in der geänderten Fassung
Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten sieht gemäß § 37 des Gesetzes Nr. 329 / 2011 Slg., über die Bereitstellung von Leistungen für Behinderte und über die Änderung der verwandten Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 331 / 2012 Slg. und Gesetz Nr. 313 / 2013 Slg., für die Umsetzung der §§ 9 (13) und 34b (2) dieses Gesetzes vor:
Čl. I
Dekret Nr. 388 / 2011 Coll., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Leistungen für Personen mit Behinderungen, geändert durch Dekret Nr. 356 / 2012 Coll., Dekret Nr. 409 / 2012 Coll., Dekret Nr. 333 / 2013 Coll., Dekret Nr. 388 / 2013 Coll., Dekret Nr. 116 / 2014 Coll., Dekret Nr. 337 / 2014 Coll. und 2017 No. Slg., werden wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden die Worte "mit einem schweren Defekt im Träger- oder Bewegungssystem, schwerhörig behinderten Personen, schwer Sehbehinderten und Personen mit einer schweren oder tiefen psychischen Retardierung " durch die Worte ersetzt" mit Behinderungen die Art eines langfristig ungünstigen Gesundheitszustandes".
2. In Anhang 1, Teil III Nummer 4 Buchstabe a:
"(a) eine Hilfe für das Zuhören von Geräten, die in der Lage sind, Rundfunk- oder Fernsehsendungen oder eine Hilfe für das Zuhören von Geräten zur Wiedergabe von Ton- oder Bildaufnahmen wiederzugeben;"
3. In Anhang Nr. 1, Teil III Nummer 4 Buchstabe c werden die Worte "sofern erforderlich ich nach den Wörtern" a" eingefügt.
4. In Anhang 1, Teil III, Punkt 5, die Worte "visuelle Kommunikationsgeräte, die eine Online-Interpretation in die Vorzeichensprache erlauben; es ist ein Gerät mit der Unterstützung von 3G und LTE (4G) Internet, eine Frontkamera von mindestens 2 Mpx und eine Anzeige von mindestens 6" ersetzt durch "ein Gerät, das eine visuelle Kommunikation ermöglicht; es ist ein Gerät mit mindestens 4G LTE Internet-Support, eine Frontkamera von mindestens 2 Mpx, eine Anzeige von mindestens
5. In Anhang Nr. 1 wird nach Teil III folgender Teil IV eingefügt:
"IV. Sonderhilfen für behinderte Personen interner Natur, die eine schwere Mobilitätsbeschränkung verursachen
Personen mit Behinderungen, die in Teil I. (4) des Anhangs des Gesetzes aufgeführt sind, werden durch folgende spezifische Beihilfen gekennzeichnet:
a) Abwürfe;
b) tragbare Rampe,
(c) setolez,
d) vertikale Hubplattform, einschließlich Installation;
e) Schräghebebühne, einschließlich Installation;
(f) Rostrampe, einschließlich Installation;
(g) Treppensitz, einschließlich Installation;
(h) zusätzliche Änderungen an dem Kraftfahrzeug; dies sind Änderungen, die eine Installation erfordern, wie manuelle Steuerung, Erleichterung des Einsteigens, Beladung des Wagens,
(i) Arbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Tür in der Wohnung,
(j) Arbeiten im Zusammenhang mit der Anpassung von Bädern und Toiletten, einschließlich Arbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung von Türen im Rahmen der Anpassung von Bädern und Toiletten; die Bauarbeiten und das Material notwendig damit verbunden, aber nicht die Fliesen, Bodenbeläge, Sanitäranlagen, etc. ';
Teil IV wird bis heute in Teil V umnummeriert.
6. In Anhang 1, Teil V., "4" ersetzt durch" 5".
7. In Anhang 4, Punkt 1 (j) werden die Worte "einschließlich einer hochfunktionellen Art des Autismus " durch die Worte ersetzt", bei einem moderaten Grad an autistischer Störung mit ausreichender Kommunikation und Verhalten in normalen Situationen, mit schwierigen sozialen Kontakten, mit besonderen oder unzureichenden Reaktionen auf die soziale Stimulation der Umgebung".
8. In Anhang 4, Punkt 2 (m) werden die Worte "einschließlich einer mittelfunktionalen Art des Autismus " durch die Worte ersetzt", bei einem moderaten Grad an autistischer Störung mit auffälligen Defiziten in der verbalen und nicht-verbalen Kommunikation, deutlich abnormalem oder störendem Verhalten, mit einer deutlich reduzierten oder signifikant abnormalen Reaktion auf die soziale Stimulation der Umgebung".
9. In Anhang 4, Punkt 3 (m) werden die Worte "einschließlich einer niederfunktionsfähigen Art des Autismus " durch die Worte ersetzt", bei einem schweren Grad der Autismusstörung mit schwerer verbalen und nicht-verbaler Störung, schweres abnormales oder störendes Verhalten, bei minimaler Reaktion oder schwerer abnormaler Reaktion auf die soziale Stimulation der Umgebung".
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2020 in Kraft.
Minister:
Dipl.-Pol. Maláčová, MSc., Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 57 / 2020 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 388 / 2011 Slg., über die Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Leistungen für Behinderte in der geänderten Fassung
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.02.2020
In Kraft seit01.03.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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