Act No 57 / 2014 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 191 / 2012 Coll. über die Europäische Bürgerinitiative

Gültig In Kraft seit 07.04.2014
57.
DIE RECHT
vom 20. März 2014
zur Änderung des Gesetzes Nr. 191 / 2012 Coll. über die Europäische Bürgerinitiative
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 191/2012 Slg. über die Europäische Bürgerinitiative wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 Absatz 3 werden die Worte "die Aufsicht der zugelassenen Personen" durch die Worte "die Kontrolle der zugelassenen Personen" ersetzt.
2.
„§ 8
(1) Das Innenministerium nutzt die Ausübung seiner Befugnisse nach diesem Gesetz
(a) aus dem Bevölkerungsregister
1. Nachname,
2. Name und/oder Name,
3. Geburtsdatum,
4. das Datum des Todes oder das Datum, das in der Entscheidung des Gerichts über die Todesmeldung als Todestag oder gegebenenfalls dem Datum, an dem die betroffene Person nicht überlebt hat;
5. Bürgerschaft oder Mehrfachbürgerschaft,
6. Nummern elektronisch lesbarer Identifikationsdokumente,
b) aus dem Bevölkerungsinformationssystem
1. Name, Namen, Nachnamen,
2. Geburtsdatum,
3. Staatsbürgerschaft und gegebenenfalls Mehrfachbürgerschaft,
c) aus dem Informationssystem für die Registrierung von Zivilzeugnissen
1. Name, Namen, Nachnamen,
2. die Zahl und gegebenenfalls die Reihe der Identitätskarten,
d) aus dem Reisedokument Registrierungsinformationssystem
1. Name, Namen, Nachnamen,
2. die Reisedokumentnummer.
(2) Aus den in Absatz 1 genannten Daten können in einem bestimmten Fall nur solche Daten verwendet werden, die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Die im Bevölkerungsregister als Referenzdaten aufgeführten Daten werden nur dann vom Bevölkerungsregisterdatensystem verwendet, wenn sie in der der aktuellen Situation vorausgehenden Form vorliegen."
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Hamlet v. r.
Zeman v. r.
Sobotka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 57 / 2014 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 191 / 2012 Slg., zur Europäischen Bürgerinitiative
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.04.2014
In Kraft seit07.04.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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