Das Verfassungsgericht fand Nr. 57 / 2004 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 13. Januar 2004 über den Antrag auf Aufhebung des allgemein verbindlichen Litomerice-Dekrets Nr. 4 / 95 über das Verbot der kommunistischen, faschistischen und Nazi-Propaganda im Gebiet von Litomerice

Gültig
57.
Gefunden
Das Verfassungsgericht
im Namen der Tschechischen Republik
Am 13. Januar 2004 hat das Verfassungsgericht im Plenum über den Vorschlag von Herrn Stanislav Grosse, Innenminister, beschlossen, das allgemein verbindliche Litoměřice Dekret Nr. 4 / 95 über das Verbot der kommunistischen, faschistischen und Nazi-Propaganda im Gebiet von Litoměřice wie folgt aufzuheben:
Die Verordnung der Stadt Litoměřice Nr. 4 / 95 über das Verbot der kommunistischen, faschistischen und Nazi-Propaganda auf dem Gebiet der Stadt Litoměřice vom 6. April 1995 wird aufgehoben.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr. Rychetský v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDas Verfassungsgericht fand keine. 57 / 2004 Coll., über den Antrag auf Aufhebung des allgemein verbindlichen Litoměřice Dekrets Nr. 4 / 95 über das Verbot der kommunistischen, faschistischen und Nazi-Propaganda im Gebiet von Litoměřice
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.02.2004
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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