Erlass des Finanzministeriums Nr. 57 / 2002 Coll.

Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung des Erlasses des Finanzministeriums der Tschechischen Republik Nr. 114 / 1991 Slg., über die Vergütung der Vermittler und Schiedsrichter, die Höhe der Gebühr für eine Kopie eines Kollektivvertrags von höherem Grad und die Höhe und Methode der Zahlung von Kosten vor dem Schiedsrichter, geändert durch Dekret Nr. 210 / 1995 Slg.

Gültig Ordnung In Kraft seit 22.02.2002
Textfassungen: 22.02.2002
Inhalt
57.
Ordnung
Finanzministerium
vom 30. Januar 2002
zur Änderung des Erlasses Nr. 114 / 1991 des Finanzministeriums der Tschechischen Republik, über die Vergütung der Vermittler und Schiedsrichter, die Höhe der Gebühr für eine Kopie eines Kollektivvertrages von höherem Grad und die Höhe und Methode der Zahlung von Kosten vor dem Schiedsrichter, geändert durch das Erlass Nr. 210 / 1995 Coll.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales sieht das Finanzministerium gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über Tarifverhandlungen vor:
Čl. I
Erlass Nr. 114 / 1991 Slg., über die Vergütung der Vermittler und Schiedsrichter, die Höhe der Gebühr für eine Kopie eines Kollektivvertrages von höherem Grad und die Höhe und Methode der Zahlung der Kosten vor dem Schiedsrichter, geändert durch das Erlass Nr. 210 / 1995 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird der Betrag "CZK 4.000 " durch" CZK 7.000" ersetzt.
2. In Absatz 2 (1) wird "CZK 5.000 " durch" CZK 10.000" ersetzt.
3. In Artikel 2 Absatz 2 wird "CZK 2.500 " ersetzt" CZK 5.000".
4. In Absatz 4 (1) wird der Betrag "CZK 1000 " durch" CZK 2.000" ersetzt.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Rusnok v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung des Finanzministeriums Nr. 57 / 2002 Slg., zur Änderung des Erlasses des Finanzministeriums der Tschechischen Republik Nr. 114 / 1991 Slg., über die Vergütung der Vermittler und Schiedsrichter, die Höhe der Gebühr für eine Kopie eines Kollektivvertrags von höherem Grad und die Höhe und Methode der Zahlung von Kosten vor dem Schiedsrichter, geändert durch Dekret Nr. 210 / 1995 Slg.
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.02.2002
In Kraft seit22.02.2002
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf