Dekret Nr. 56 / 2024 Coll.

Verordnung über die Bestimmung einer vergleichbaren Dauer des Zeitraums, für den ein fester Kreditzins vereinbart wird, und der Aufschlüsselung der Kredite an Verbraucherwohnungen in Gruppen zwecks Ausgleich der vorzeitigen Rückzahlung bestimmter Kredite an Verbraucherwohnungen

Zeitliche Textfassungen

01.04.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.04.2024
07.03.2024 Verkündet
In Kraft seit 07.03.2024
07.03.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 07.03.2024 bis 31.03.2024

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