Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 56/1997
Verordnung des Gesundheitsministeriums über den Inhalt und die Zeit der vorbeugenden Kontrollen
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.04.1997
56.
Ordnung
Ministerium für Gesundheit
vom 13. März 1997
Bestimmung des Inhalts und des Zeitbereichs von präventiven Inspektionen
Gemäß § 29 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 48 / 1997 Slg., über die öffentliche Krankenversicherung und über die Änderung und Ergänzung bestimmter verwandter Gesetze sieht das Gesundheitsministerium vor:
Inhalt und Zeitbereiche von präventiven Untersuchungen im Bereich der Allgemeinmedizin für Erwachsene
Die vorbeugende Prüfung erfolgt ab der Vollendung des 18. Lebensjahres alle zwei Jahre, spätestens jedoch 23 Monate nach der letzten vorbeugenden Prüfung. Der Inhalt der präventiven Inspektion ist:
(a) Ergänzung einer Geschichte von Veränderungen, Risikofaktoren und Berufsrisiken; eine Familiengeschichte mit besonderem Schwerpunkt liegt auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Fettstoffwechsels und Krebs,
b) Kontrolle der Tetanusimpfung;
c) eine vollständige körperliche Untersuchung des inneren Charakters, einschließlich einer indikativen Untersuchung von Seh- und Hörvermögen, Blutdruckmessung und Gewichtsmessung; Onkologische Prävention ist ein obligatorischer Teil der präventiven Untersuchung, einschließlich Hautuntersuchung, Perrektumuntersuchung und Brusttest, zusammen mit einer Lektion über die Notwendigkeit und Methode der Selbstuntersuchung; EKG-Tests werden in Fächern ab 40 Jahren in vier Jahren durchgeführt, wenn Hypertonie, für die der Patient nicht diskriminiert wird,
d) Labortests mit
1. indikative chemische Prüfung von Urin,
2. Prüfung von Plasmacholesterin von Gesamt- und Plasma-Lipoproteinen, einschließlich Triacylglycerinen (LDL + HDL) im Rahmen der ersten präventiven Untersuchung in einem Arzt im Alter von 18 Jahren und im Alter von 40, 50 und 60 Jahren;
3. Glukosetests ab 45 Jahren in zwei Jahren;
4. die Bestimmung der okkulten Blutungen in Fäkalien durch standardisierte Prüfungen in Personen ab 50 Jahren in zwei Jahren;
e) für Frauen zwischen 45 und 69 Jahren, die Überprüfung, ob eine Mammogrammprüfung in den letzten zwei Jahren durchgeführt wurde (Paragraph 4 (1) (k)) oder gegebenenfalls die Hinzufügung einer solchen Untersuchung durch die Übermittlung einer Prüfungsempfehlung. Hat eine Frau bereits innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren eine Prüfung und ist ein Ergebnis verfügbar, so ist die Prüfung nicht vorzulegen.
Inhalt und Zeitbereiche von präventiven Untersuchungen im Bereich der allgemeinen Praktizierenden für Kinder und Jugendliche
(1) Der Gehalt an präventiven Untersuchungen von Kindern zwischen Geburt und 18 Monaten ist:
a) die Einrichtung einer medizinischen Dokumentation, wenn das Kind umfassend versorgt wird;
(b) eine Geschichte (Erfindung von Änderungen des Gesundheitsstatus seit der letzten Überprüfung), Überprüfung der Impfung des Kindes oder Hinzufügen fehlender Impfung, falls erforderlich, 1)
c) die Prüfung, die Folgendes umfaßt:
1. das Gewicht und die Höhe des Kindes messen;
2. interne Prüfung,
3. Untersuchung der psychomotorischen Entwicklung (nach Vlach),
4. gezielte altersspezifische Untersuchungs- und Gesundheitsrisikobewertung,
5. Ergebnisse der Vorverbrennung;
6. Diagnosebilanz,
7. den Abschluss und Unterricht der Eltern über die Ernährung und das Regime des Kindes,
8. Psychotherapie-Interview, wenn es sich um ein Kind mit medizinischen Bedingungen oder ein Kind mit gesundheitlichen Bedingungen, einschließlich gesundheitlicher Störungen aufgrund von widrigen Familien oder anderen sozialen Umgebungen.
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Inspektionsinhalten enthält:
(a) erste Inspektion des Neugeborenen (vorzugsweise im Familienumfeld)
1. Bewertung des sozialen Niveaus der Familie, der Familiengeschichte, der persönlichen und Schwangerschaftsgeschichte der Mutter, der pränatalen, perinatalen und postnatalen Geschichte und Bewertung des medizinischen Berichts über die Neugeborenen,
2. Untersuchung des allgemeinen Zustands des Kindes, Untersuchung der Haut und subkutaner Schicht, Adnex, Untersuchung von Lymphknoten, Muskeln und Skeletts, Köpfe (Form, Größe des Brunnens, Beurteilung der Nähte, Messung des Umfangs des Kopfes), weitere Untersuchung der Augen und ihrer Umgebung (Position der Birnen, Konjunktivien), Ohren, Nasenhöhle, Hals (Form, Knoten)
b) Untersuchungen im Alter von 14 Tagen, ausgenommen die in Buchstabe a Ziffer 2 genannten Feststellungen der Kinderernährung, der Anti-Curved-Prophylaxe und der notwendigen Unterrichtsstunden für die Eltern des Kindes;
c) Untersuchungen im Alter von sechs Wochen, Prüfung des Pulses auf die weiblichen Arterien, Bereitstellung einer spezialisierten orthopädischen Untersuchung und Gesamtbewertung der Bedingung;
d) Untersuchungen im Alter von drei Monaten, mit Ausnahme der in Buchstabe a Ziffer 2 genannten Prüfungen, der anti-krümmten Prophylaxe und der Empfehlungen für die fachkundige orthopädische Untersuchung;
e) Untersuchungen im Alter von vier bis fünf Monaten, ausgenommen die in Buchstabe a Ziffer 2 genannten, von indikativen Hörprüfungen;
(f) Untersuchungen im Alter von sechs Monaten, ausgenommen die in (a) (2) genannten, anti-curvature prophylaxis, Lehrende Eltern über die Notwendigkeit eines Besuchs eines Kinderzahnarztes in der zweiten Hälfte des Lebens des Kindes;
g) Prüfungen im Alter von acht Monaten, mit Ausnahme der Prüfungen gemäß Buchstabe a (2), einer indikativen Hörprüfung;
(h) Inspektionen im Alter von 10 bis 11 Monaten, mit Ausnahme der in a) (2) genannten Prüfungen, anti-gekrümmte Prophylaxe;
(i) Kontrollen im Alter von 12 Monaten, zusätzlich zu den in (a) (2) genannten Tests, die Erkennung und Auswertung wesentlicher anthropometrischer Indikatoren, die Detektion von Pulsen auf den femoralen Arterien, anti-gekrümmte Prophylaxe, die Größe des großen Fontanele, die Entwicklung der Zahnmedizin und die notwendige Anweisung der Eltern des Kindes einschließlich der Empfehlung der Zahnuntersuchung;
(j) Kontrollen im Alter von 18 Monaten, zusätzlich zu den in (a) (2) genannten Tests, dem Zustand des großen Fontanels, der Entwicklung der Zahnheilkunde, dem Screening der psychomotorischen Entwicklung mit dem Fokus auf Brutto- und Feinmotor, Sprachentwicklung und soziales Verhalten des Kindes.
(3) Der Inhalt der präventiven Prüfungen für Kinder im Alter von drei Jahren ist
(a) Interview mit Eltern im Büro konzentrierte sich auf neue anamnestische Tatsachen, Kontrolle der Impfung des Kindes, möglicherweise Hinzufügen fehlender Impfungen, 1)
b) Beurteilung der psychosomatischen Entwicklung, Fein- und Grobmotorik, soziales Verhalten,
(c) anthropometrische Messungen, Verifikation der lateralität, Kenntnis der Farben,
d) körperliche Untersuchung,
e) Augen- und Augenuntersuchung;
f) Prüfung von Sprache, Stimme und Anhörung;
(g) Urinuntersuchung;
(h) Blutdruck- und Pulstests;
— mündliche Prüfung und gegebenenfalls zahnärztliche Prüfungsempfehlungen;
(j) Genitalprüfung (Storage von Hoden bei Jungen und Nachweis möglicher Fluor bei Mädchen),
k) das abschließende Interview eines Arztes mit einer Familie, der auf die aktive Zusammenarbeit abzielt, oder ein unterstützendes psychotherapeutisches Interview (schwer krankes Kind, Kind auf Risiko, Familienfunktionalitätsbewertung).
(4) Der Inhalt der vorbeugenden Prüfungen für Kinder im Alter von fünf Jahren wird zusätzlich zu dem in Absatz 3 genannten Inhalt angegeben.
a) eine Bewertung der psychomotorischen Entwicklung unter Verwendung des IMV-5-Tests zur vorläufigen Beurteilung der Schulreife;
b) Prüfung des Farbwissens mit der Anforderung ihrer eigenen Wortmarkierung;
c) Beurteilung der Aufnahme des Kindes in das Kollektiv während der Vorschulzeit, seiner Reife, des Ereignisses. die Verschiebung des Schulbesuchs,
(d) Untersuchung von Gesamtcholesterin und Plasma-Lipoproteinen, einschließlich Triacylglycerol, bei einer positiven Familiengeschichte von Herz-Kreislauferkrankungen (ICHS, myokardielle Infarkt, plötzlicher Schlaganfall, Hyperlipoproteinämie, Hypertonie, Fettleibigkeit, Diabetes mellitus).
(5) Der Inhalt der präventiven Prüfungen für Kinder im Alter von sieben, neun, 11 und 13 Jahren ist
(a) Interview mit Eltern im Büro konzentrierte sich auf neue anamnestische Tatsachen, Kontrolle der Impfung des Kindes, möglicherweise Hinzufügen fehlender Impfungen, 1)
b) körperliche Untersuchung, einschließlich anthropometrischer Messung;
c) Urinuntersuchung,
(d) Blutdruck, Puls,
e) visuelle Untersuchung, einschließlich Farbkitern;
f) Prüfung von Gehör, Sprache und Stimme,
g) Prüfung des Bewegungssystems;
h) mündliche Prüfung, dentaler Status und gegebenenfalls zahnärztliche Untersuchungsempfehlungen;
(i) Untersuchung des Halses, Lymphknoten, Schilddrüse,
(j) Beurteilung der medizinischen Fitness im Zusammenhang mit der Schulpflicht;
(k) für Kinder im Alter von 13 Jahren, eine Bewertung der psychosozialen Entwicklung, eine Bewertung der Frage der angemessenen Berufswahlen und eine Bewertung jeder Änderung der Arbeitsfähigkeit, einschließlich der Fertigstellung der Dokumentation für die Beratungen des Kreises Wohlfahrtsverbandes (1a) und, im Falle einer positiven Familiengeschichte der Herz-Kreislauf-Krankheit, die in Absatz 4 Buchstabe d genannte Prüfung.
(6) Der Inhalt der präventiven Prüfungen für Kinder im Alter von 15 Jahren ist
a) allgemeine Untersuchung und Aktualisierung von anamnestischen Daten, Kontrolle der Impfung des Kindes und gegebenenfalls Zugabe fehlender Impfungen, 1)
b) körperliche Untersuchung, einschließlich anthropometrischer Messung;
c) Urinuntersuchung,
(d) Blutdruck, Puls,
e) visuelle Untersuchung,
f) Prüfung von Gehör, Sprache und Stimme,
g) Prüfung der Mundhöhle, des Zahnstatus und gegebenenfalls Empfehlungen zur Zahnuntersuchung;
(h) eine abschließende Beurteilung mit einer Beurteilung der Wahl des Berufs, einschließlich der physischen Einstufung;
(i) eine Gesamtbewertung des Zustands und der Entwicklung des Kindes seit der Geburt, die Ausarbeitung von Epikritik mit der Bestimmung der schwersten Abweichungen und Störungen vom Standard, einen Vorschlag für eine mögliche weitere Behandlung, einschließlich Prognose und gegebenenfalls einen Vorschlag für eine Änderung der Arbeitskapazität, für Mädchen zu empfehlen präventive gynaekologische Untersuchung gemäß § 4 .
(7) Der Inhalt der präventiven Prüfungen von Kindern im Alter von 17 Jahren vor der Fertigstellung der Betreuung mit einem allgemeinen Praktizierenden für Kinder und Jugendliche und der Übertragung auf die Pflege eines allgemeinen Praktizierenden für Erwachsene ist
(a) Ergänzung einer sozialen, familiären und persönlichen Geschichte, Inspektion oder Ergänzung der fehlenden Impfung des Kindes, 1)
b) körperliche Untersuchung, einschließlich anthropometrischer Messung;
c) Urinuntersuchung,
(d) Blutdruck, Puls,
e) visuelle Untersuchung,
f) Prüfung von Gehör, Sprache und Stimme,
(g) endgültige Beurteilung des Status des Einzelnen, einschließlich Bewertung der Aufnahme in den aktuellen oder zukünftigen Arbeitsprozess oder weitere Studie;
(h) bei Jungen eine vorläufige Beurteilung des Gesundheitszustands im Zusammenhang mit dem Militärdienst; bei Mädchen Empfehlungen zur präventiven gynäkologischen Untersuchung gemäß § 4 .
(8) Vorbeugende Untersuchungen, die im Rahmen der Vorbereitung auf eine zukünftige Karriere mit erhöhten Risiken durchgeführt werden2), werden von einem Praktizierenden für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Spezialisten durchgeführt.
Inhalts- und Zeitbereich präventiver Untersuchungen in Zahnstudien
(1) Der Inhalt der vorbeugenden Prüfungen, die einmal im Jahr für Kinder zwischen dem sechsten und dem zwölften Monat und zweimal jährlich für Kinder und Jugendliche von einem Lebensjahr bis zu 18 Jahren durchzuführen sind, ist:
a) Erstellung von Unterlagen;
b) eine Geschichte insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des orophatischen Systems im Alter von drei, sechs, 12 und 15, wenn diese Geschichte ergänzt wird;
c) eine Untersuchung des Zustands von Zähnen, Parodontal-, Schleim- und Weichgeweben der Mundhöhle, Anomalien in der Lage von Zähnen und Kiefern,
d) Vorbeugung der Onkologie zur Suche nach Vortumoränderungen und Tumorerscheinungen an den Zähnen des Paradontes, der Kiefer und der Durchgänge von Weichgewebe;
e) eine Lektion über die Bedeutung der Prävention von Zahnerkrankungen und eine kurze Unterrichtung über die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Mundhygiene.
(2) Der Gehalt an präventiven Untersuchungen bei schwangeren Frauen, die zweimal während der Schwangerschaft durchgeführt werden, ist
a) eine Untersuchung des Zahn-, Parodont-, Schleim- und Weichgewebes der Mundhöhle;
b) Vorbeugung der Onkologie zur Suche nach Vortumoränderungen und Tumorerscheinungen an den Zähnen des Paradontes, der Kiefer und der Durchgänge;
c) eine Lektion über die Bedeutung der Prävention von Zahnerkrankungen während der Schwangerschaft bei einer Frau und einem zukünftigen Kind, einschließlich einer kurzen Unterrichtung über die Erhaltung der ordnungsgemäßen Hygiene ihrer Mundhöhle;
d) eine Unterrichtung über die Notwendigkeit, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen ihres Kindes, die ersten zwischen 6 und 12 Monaten ihres Alters.
(3) Der Gehalt an vorbeugenden Untersuchungen bei Erwachsenen, die einmal im Jahr durchgeführt werden, ist:
a) eine Untersuchung des Zahn-, Parodont-, Schleim- und Weichgewebes der Mundhöhle;
b) Vorbeugung der Onkologie zur Suche nach Vortumoränderungen und Tumorerscheinungen an Zähnen, Paradonna, Kiefern und passablen Weichteilen;
c) Unterricht über die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Mundhygiene.
Inhalt und Zeitbereiche von präventiven Untersuchungen im Bereich Gynäko und Geburtshilfe
(1) Der Gehalt an präventiven Untersuchungen auf dem Gebiet von Gynäkologen und Geburtshilfen, die bei 15 Jahren von einem pädiatrischen Gynäkologen durchgeführt werden, und danach einmal jährlich
a) Familien-, Personen- und Berufsgeschichte und Aktualisierung dieser Geschichte unter Berücksichtigung bekannter Risikofaktoren;
(b) Hautaspekt,
(c) Brustuntersuchung (Aspekt, Palpationsuntersuchung von Brust- und regionalen Lymphknoten),
d) Spiegelprüfung, kollaborative Prüfung (nicht in weiblicher virgo durchgeführt),
e) Sammlung von Cervical-Material für die cytologische und bakteriologische Untersuchung, gegebenenfalls sowie virologische Untersuchung (nicht in virgo-Frauen durchgeführt),
(f) Palette zweifache Prüfung;
(g) Perrektumuntersuchung,
(h) eine Lektion über die Bedeutung der vorbeugenden Antikrebsüberwachung;
— Selbstprüfungsübungen;
(j) Abschluss eines Leitfadens für die cytologische Untersuchung und eines Leitfadens für bakteriologische Ereignisse. und virologische Untersuchung;
(k) Übermittlung von Empfehlungen zur mammographischen Untersuchung an Frauen im Alter von 45 bis 69 Jahren in zwei Jahren, deren Ergebnis von einem Arzt im radiodiagnostischen Bereich an den sendenden Arzt gesendet wird. Hat eine Frau bereits innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren eine Prüfung und ist ein Ergebnis verfügbar, so ist die Prüfung nicht vorzulegen.
(2) Eine vorbeugende Untersuchung von Gynäkologie und Geburtshilfe ist Teil der Spenderpflege bei Frauen, die entrichtet werden.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. April 1997 in Kraft.
Minister:
PhDr.
1) § 9 Absatz 4 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 20 / 1966 Slg., zur Sorge der Menschen, geändert. Verordnung Nr. 48 / 1991 Slg., über die Impfung gegen übertragbare Krankheiten, geändert.
(1a) Ziffer 4 (4) des Ministeriums für Gesundheitsrichtlinien Nr. 49 / 1967. MZ zur Beurteilung der medizinischen Fitness, geändert durch die Richtlinie Nr. 17 / 1970 / EG. MZ ČSR, reg.
2) Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie des Gesundheitswesens Nr. 49 / 1967. MZ ČSR, reg.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 56/1997 Slg., Bestimmung des Inhalts und des Zeitbereichs der vorbeugenden Kontrollen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.03.1997 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.04.1997 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0