Dekret Nr. 553 / 2002 Coll.
Verordnung zur Festlegung der Werte der spezifischen Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe, der zentralen Regulierungsordnung und der Art und Weise, in der sie betrieben werden soll, einschließlich der Liste fester Quellen, die einer Regulierung unterliegen, die Grundsätze für die Entwicklung und den Betrieb regionaler und lokaler Regulierungsvorschriften sowie die Art und Weise und Umfang der Unterrichtung von Informationen über die Luftverschmutzung in der Öffentlichkeit
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
19.11.2009
01.02.2005