Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 54 / 2022 Coll.

Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Einrichtung der zentralen Aufbewahrung elektronischer Gutscheine

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 15.03.2022
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 8. März 2022
über die Einrichtung einer zentralen Speicherung elektronischer Gutscheine
Nach Artikel 75 des Gesetzes Nr. 89 / 2021 Slg., über medizinische Geräte und zur Änderung des Gesetzes Nr. 378 / 2007 Slg., über Arzneimittel und über Änderungen an bestimmten verwandten Gesetzen (das Gesetz über Arzneimittel) in der geänderten Fassung wurde das zentrale Repository elektronischer Gutscheine am 1. Januar 2022 eröffnet.
Minister für Gesundheit:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 54 / 2022 Coll. über die Einrichtung der zentralen Aufbewahrung elektronischer Gutscheine
Art der VorschriftKommunikation
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.03.2022
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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