Dekret Nr. 54 / 2019 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 62 / 2001 Slg. über die Verwaltung von Organisationskomponenten von staatlichen und staatlichen Organisationen mit staatlichem Eigentum, geändert

Gültig In Kraft seit 01.06.2019
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 18. Februar 2019
zur Änderung des Erlasses Nr. 62 / 2001 Slg. über die Verwaltung von Organisationskomponenten der staatlichen und staatlichen Organisationen mit Staatsbesitz in der geänderten Fassung
Das Finanzministerium sieht das Gesetz Nr. 219 / 2000 Coll., über die Vermögenswerte der Tschechischen Republik und seine Präsentation in Rechtsbeziehungen, geändert durch Gesetz Nr. 229 / 2001 Coll., Gesetz Nr. 503 / 2012 Coll. und Gesetz Nr. 51 / 2016 Coll.:
Čl. I
Verordnung Nr. 62 / 2001 Slg. über die Verwaltung von Organisationen der staatlichen und staatlichen Organisationen mit staatlichem Eigentum, geändert durch Dekret Nr. 569 / 2006 Slg. und Dekret Nr. 82 / 2016 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In § 21 Abs. 1 des einleitenden Teils des ersten Satzes werden die Worte "immaterielle Immobilien "nach den Wörtern eingefügt" und die Worte "auf der Website des Amtes "nach den Worten eingefügt" materielle Immobilien".
2. In § 21 Abs. 1 des einleitenden Teils des zweiten Satzes wird das Wort "veröffentlicht " ersetzt durch" veröffentlicht.
3. In Artikel 21 werden nach Absatz 1 folgende Absätze 2 und 3 eingefügt:
"(2) Im Falle eines verkauften beweglichen Gegenstands werden die Bedingungen des Auswahlverfahrens auf der Website der jeweiligen Organisations- oder Landesorganisation und auf der Website des Amtes veröffentlicht. Je nach Art und Zustand des verkauften Falles kann die betreffende Organisationsstelle oder staatliche Organisation die Veröffentlichung auf andere geeignete Weise gewährleisten.
(3) Das Verfahren nach Absatz 2 darf nicht für Waffen (23), Munition, Munition, Sprengstoff und Sicherheitsmaterial24) der Streitkräfte der Tschechischen Republik (25), Sicherheitskorps (26), des Verteidigungsministeriums und des Innenministeriums verwendet werden, wenn die betreffende Organisationsstelle die Bedingungen des Auswahlverfahrens in geeigneter Weise nach Art und Zustand des verkauften Falles veröffentlicht.
23) Zum Beispiel § 3 Abs. 1 a) des Gesetzes Nr. 119 / 2002 Slg., auf Feuerwaffen und Munition (Gesetz auf Waffen), geändert.
24) Zum Beispiel, Gesetz Nr. 229 / 2013 Slg., über die Behandlung bestimmter Gegenstände, die für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke in der Tschechischen Republik verwendet werden können (Gesetz über die Verwaltung von Sicherheitsmaterial), geändert.
25) Gesetz Nr. 219 / 1999 Slg., über die Streitkräfte der Tschechischen Republik, geändert.
26) Gesetz Nr. 361 / 2003 Slg. über die Dienstquote der Mitglieder des Sicherheitskorps, geändert.
Absatz 2 wird zu Absatz 4.
4. In Artikel 24 werden die Worte "bis 3" nach den Wörtern" Absatz 1 eingefügt.
Čl. II
Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2019 in Kraft.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 54 / 2019 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 62 / 2001 Slg., über die Verwaltung von staatlichen Organisationen und staatlichen Organisationen mit staatlichem Eigentum, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.02.2019
In Kraft seit01.06.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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