Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 54 / 2018 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Ausweitung des Engagements von Anlage 1 auf den Kollektiv-Hochrangigen Vertrag
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 20. März 2018
über die Verlängerung des Engagements von Anlage 1 zum Collective Higher Level Contract
Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Kollektivverhandlungen, geändert durch das Verfassungsgericht gemäß Nr. 199 / 2003 Slg. und Gesetz Nr. 255 / 2005 Slg., gibt bekannt, dass Anlage 1 zu dem Kollektivvertrag des höheren Grades für die Jahre 2017 - 2018, die am 28. Dezember 2017 zwischen dem leitenden Organ der Union geschlossen wurde - Abteilung Glas,
Der Inhalt von Anlage 1 zum Sammelvertrag mit höherem Abschluss findet sich an den regionalen Zweigstellen des tschechischen Arbeitsamtes und auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.mpsv.cz).
Minister:
Ing. Deutsche, MBA, Rev.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 54 / 2018 Slg. über die Verlängerung der Verpflichtung von Anlage 1 zum Sammelvertrag von höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 04.04.2018 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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