Erlass Nr. 54 / 2010 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 352 / 2008 Slg., über die Einzelheiten der Verwaltung von Abfällen aus Pkw, ausgewählten Pkw, die Art und Weise, wie sie erhalten werden und die Aufzeichnungen von Abfällen, die in den Einrichtungen für die Sammlung und Verarbeitung von Pkw erzeugt werden, und das Informationssystem für die Überwachung der Ströme von ausgewählten Pkw (auf die Einzelheiten der Handhabung von Pkw)

Gültig In Kraft seit 25.02.2010
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 11. Februar 2010
zur Änderung des Erlasses Nr. 352 / 2008 Slg. über die Einzelheiten der Verwaltung von Abfällen aus Autos, ausgewählte Autos, die Art und Weise, wie sie gehalten werden, und den Nachweis von Abfällen, die in den Einrichtungen für die Sammlung und Verarbeitung von Autos erzeugt werden, und das Informationssystem zur Überwachung der Ströme ausgewählter Autos (auf den Details der Verwaltung von Autos)
Das Umweltministerium sieht gemäß §§ 37 Abs. 9 und 37b Abs. 2 des Gesetzes Nr. 185 / 2001 Slg., über Abfälle und über die Änderung bestimmter anderer Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 188 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 7 / 2005 Slg. und Gesetz Nr. 314 / 2006 Slg., ("Gesetz") vor:
Čl. I
Verordnung Nr. 352 / 2008 Slg., über die Einzelheiten der Verwaltung von Abfällen aus Autos, ausgewählte Autos, die Art und Weise, wie sie erhalten werden, und die Nachweise von Abfällen, die in den Einrichtungen für die Sammlung und Verarbeitung von Autos erzeugt werden, und das Informationssystem zur Überwachung der Ströme von ausgewählten Autos (auf den Einzelheiten der Handhabung von Autos) werden wie folgt geändert:
1. In Artikel 4 wird der Satz "Das Informationssystem ist mit den Kontaktstellen der öffentlichen Verwaltung verbunden" am Ende von Absatz 1 angefügt.
2. Die Worte "wenn sie nicht deaktiviert werden können" werden in Anhang 2 Nummer 2.2.2.2 angefügt.
3. In Anhang 2 Nummer 2.2.2.3 wird Folgendes angefügt:
"2.2.2.3. Teile für die Wiederverwendung (Katalysator; Reifen; große Teile von Kunststoff, wie Stoßfänger, Armaturenbrett, Radabdeckungen; Metallteile mit Kupfer, Aluminium, Magnesium; Glas), wenn sie beim Zerkleinern nicht getrennt und effizient als Materialien verwendet werden können, müssen aus dem LKW entfernt werden.
4. Anhang 3 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 3 zum Erlass Nr. 352 / 2008 Coll.
Bestätigung der Übernahme des Autozuges in die Autozugsammelanlage

"
5. In Anhang 4 Satz 2 werden unter der Überschrift "Erläuterungshinweise" sechs Dezimalstellen durch die Worte "drei Dezimalstellen" ersetzt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Nitík, M.Sc., Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 54 / 2010 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 352 / 2008 Slg., über die Einzelheiten der Verwaltung von Abfällen von Autos, ausgewählten Autos, die Art und Weise, wie sie ihre Aufzeichnungen und Aufzeichnungen von Abfällen aus den Einrichtungen für die Sammlung und Verarbeitung von Autos und das Informationssystem für die Überwachung der Ströme von ausgewählten Autos (auf den Details der Handhabung von Autos)
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.02.2010
In Kraft seit25.02.2010
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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