Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 54 / 2006 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten über die Einführung eines Zusatzes zu einem höheren Tarifvertrag
Gültig
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 21. Februar 2006
über die Einführung eines Zusatzes zu einem Tarifvertrag mit einem höheren Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über die Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung die folgende Änderung einer Tarifvereinbarung mit höherem Grad zwischen 1.2.2006 und 28.2.2006 auferlegt wurde:
Anlage 4 (gest. 26. Januar 2006) zu einem Tarifvertrag mit einem höheren Grad
zwischen
Gewerkschaft der Mitarbeiter von Glas, Keramik, Schmuck und Porzellan
und
Vereinigung der Glas- und Keramikindustrie der Tschechischen Republik.
Minister:
Ing. Škromach v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 54 / 2006 Coll. über die Hinterlegung eines Zusatzes zu einem Tarifvertrag mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.02.2006 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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