Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 53 / 2006 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Verpflichtung von Anlage 1 zu einem Kollektivvertrag mit höherem Grad
Gültig
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 17. Februar 2006
über den verbindlichen Charakter von Anlage 1 zu einem Tarifvertrag mit einem höheren Grad
Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Tarifverhandlungen, geändert durch das Verfassungsgericht gemäß Gesetz Nr. 199 / 2003 Slg. und Gesetz Nr. 255 / 2005 Slg., gibt an, dass Anlage 1 zum Kollektivvertrag des höheren Grades, am 11. Januar 2006 zwischen dem Obersten Gewerkschaftsorgan, der Gewerkschaft des Baus der Tschechischen Republik und der tschechischen Arbeitnehmer abgeschlossen.
Mit dem Inhalt eines Kollektivvertrags mit höherem Abschluss und einer Ergänzung, deren Engagement auf andere Arbeitgeber ausgedehnt wurde, können die Beschäftigungsbehörden und die Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.mpsv.cz) kennenlernen.
Minister:
Ing. Škromach v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 53 / 2006 Coll. über die Verpflichtung von Anlage 1 zu einem Kollektivvertrag mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.02.2006 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0