Dekret Nr. 518 / 2020 Coll.

Beschluss über die Übermittlung von Informationen an die Finanzdienststellen zwischen der Tschechischen Nationalbank

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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