Dekret Nr. 518 / 2020 Coll.
Beschluss über die Übermittlung von Informationen an die Finanzdienststellen zwischen der Tschechischen Nationalbank
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.