Das Verfassungsgericht fand Nr. 518 / 2006 Coll.
Das Verfassungsgericht fand vom 19. September 2006 über den Antrag auf Nichtigerklärung eines Teils der Bestimmung von Artikel 1 Absatz 2, der "natürliche Person oder Gruppe von Personen, einschließlich der Vereinigung der Bürger", Artikel 3 (7), dritter Satz und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung der Stadt Ostroa Nr. 8 / 2004 über die Schaffung von Bedingungen für den Brandschutz bei Aktionen mit einer größeren Anzahl von Personen liest
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.