Das Verfassungsgericht fand Nr. 518 / 2006 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 19. September 2006 über den Antrag auf Nichtigerklärung eines Teils der Bestimmung von Artikel 1 Absatz 2, der "natürliche Person oder Gruppe von Personen, einschließlich der Vereinigung der Bürger", Artikel 3 (7), dritter Satz und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung der Stadt Ostroa Nr. 8 / 2004 über die Schaffung von Bedingungen für den Brandschutz bei Aktionen mit einer größeren Anzahl von Personen liest

Zeitliche Textfassungen

27.11.2006 Verkündet
In Kraft seit 27.11.2006

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