Verordnung Nr. 514/2002
Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Bestimmung des Zwecks der zur Erstellung des Zahlungsbilanzsaldos der Tschechischen Republik erforderlichen Zahlungen
Diese Vorschrift verweist auf
Dekret Nr. 205 / 2007 Coll.
Wird aufgehoben durch
Verordnung zur Aufhebung bestimmter Verordnungen der Tschechischen Nationalbank
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.