Regierungsverordnung Nr. 51 / 2017 Coll.

Regierungsdekret über die geschützte Landschaftsregion Poodri

Gültig In Kraft seit 01.03.2017
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 15. Februar 2017
o Geschützter Landschaftsbereich
Die Regierung bestellt gemäß § 25 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz:
§ 1
Landschaftsschutzgebiet Poodří
Um die Natur und Landschaft eines Teils des Gebiets der Odra zu erhalten, wird die Schutzlandschaft Region Poodří deklariert.
§ 2
Mission und Objektschutz des geschützten Landschaftsbereichs
(1) Die Mission des geschützten Landschaftsbereichs besteht darin, seine natürliche Umgebung, insbesondere Ökosysteme, einschließlich Tier- und Pflanzenwelt, zu erhalten und wiederherzustellen, ökologische Funktionen und Prozesse im Gebiet zu erhalten und die typische Natur der Landschaft zu bewahren und gleichzeitig ein umweltoptimiertes System für die Nutzung der Landschaft und ihrer natürlichen Ressourcen zu entwickeln.
(2) Die Erhaltung der geschützten Landschaftsfläche ist die harmonisch geformte Landschaft des Flusses Oder und seine Nebenflüsse mit erhaltenen natürlichen Prozessen des natürlichen nativen Ökosystems, mit einer typischen Landschaftswirkung gebildet durch eine Mosaik-Enklave von Wiesenaluvialrasen, Wiesenwaldpflanzen, mit einer signifikanten Darstellung von Bäumen, die außerhalb des Waldes wachsen, mit alten Armen von Wasserläufen, permanenten und periodischen Tides, eine Quelle in den Hängen von Flussterrassen, Wet-Communities und ihre damit verbundenen seltenen und besonders geschützten Arten von Pflanzen und Tieren sind auch Gegenstand des Schutzes, der Lage und der städtischen Struktur der Gemeinden, einschließlich der erhaltenen Denkmäler der historischen Siedlung, und des Schutzes der europäischen bedeutenden Lage Poodří und der europäischen wichtigen Lage Cihelna Kunín.
§ 3
Definition des geschützten Landschaftsbereichs
(1) Das geschützte Landschaftsgebiet liegt im Gebiet der mährisch-silesischen Region.
(2) Die territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze des geschützten Landschaftsbereichs ist in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt.
(3) In Anhang 2 dieser Verordnung ist eine indikative grafische Darstellung des geschützten Landschaftsraums angegeben.
(4) Die Markierung der Grenze der geschützten Landschaftsfläche auf der Grundlage einer Kopie der Katasterkarte einschließlich der elektronischen Form wird in den zentralen Listen gespeichert1).
§ 4
Aufschlüsselung der geschützten Landschaft
(1) Das Gebiet des geschützten Landschaftsgebiets ist in 4 Zonen des graduierten Naturschutzes unterteilt.
(2) Gebiete mit den wichtigsten natürlichen Werten, insbesondere natürliche oder künstliche Waldökosysteme, Natur in der Nähe von Ökosystemen, die durch die Landwirtschaft und andere besonders bedeutende Gebiete in Bezug auf die biologische Vielfalt und ökologische Stabilität des Landes geschaffen und gepflegt werden, sind in der I. Zone enthalten.
(3) Das Gebiet von Wasser-, Wald- und Wiesenökosystemen mit lokal erhaltenen natürlichen Werten und anderen natürlich wertvollen Gebieten, die wirtschaftlich umweltfreundlich genutzt werden, sind in die II einzureihen. Zone. Diese Zone umfasst auch wirtschaftlich ungenutzte verunreinigte Sträucher, Reede, Teiche, periodisch fließende alte Schultern und periodische Teiche, d.h. nicht wirtschaftlich im Flutbereich von 1-2 Jahren alten Gewässern genutzte Flächen sowie Gebiete, die zur Erhaltung natürlicher Werte in der Zone I erforderlich sind.
(4) Die III-Zone umfasst ein deutlich verändertes Ökosystem, eine intensive Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Produktionsteichen, eine verteilte Entwicklung des ländlichen Raums und die Installation von speziellen Zweckgebäuden, insbesondere für Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Verkehrsinfrastruktur.
(5) Die IV-Zone ist in die menschliche Tätigkeit eines stark veränderten Teils der Natur und der nicht in anderen Gebieten des Naturschutzes enthaltenen Baugebiete einbezogen.
§ 5
Engere Schutzbedingungen
(1) Im Gebiet eines geschützten Landschaftsgebiets außerhalb des gebauten Gebiets der Gemeinden, nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde
(a) Abwägen oder Ändern von natürlichen Wasserläufen;
b) Wassertanks und Wasserläufe zu entwässern und extrahiertes Sediment zu speichern;
c) die Luftanwendung von Düngemitteln und Bioziden;
d) Beschädigen oder Entfernen von lithoralen Kulturen von Teichen und anderen Wassergebieten sowie schwimmende oder untertauchende Vegetation;
e) Fußgänger, Radfahren, Laufen, Reiten und andere ähnliche Routen, Routen und Wege angeben;
f) Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern organisieren;
(g) Wilde Enten und ihre Kreuzbrauen halten oder freigeben;
(h) fliegen auf Sportflugausrüstung oder
(i) nicht bemannte Flugfernbedienungsgeräte mit Ausnahme der staatlichen Sicherheit, des Schutzes von Personen, des Eigentums oder der öffentlichen Ordnung sowie der Flüge für die Bedürfnisse der Naturschutzbehörden.
(2) Im Bereich des geschützten Landschaftsgebiets I und II darf nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde der Mulch und der Kies freigelassen werden, nicht bei der Wartung von Wasserwerken. Die vorherige Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde ist bei einer Flut-, Not- oder Notklimasituation und bei Feuerlösch-, Not- oder Notsituationen nicht erforderlich.
(3) Auf dem Gebiet der Schutzgebiete II und III kann nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde der Slurry, Flüchtling, Silage und andere flüssige Abfälle verwendet werden.
(4) Im Gebiet der III-Zone dürfen Anpflanzungen von geografischem Holz nur auf Flächen gepflanzt werden, die nicht zur Erfüllung von Waldfunktionen mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde bestimmt sind.
§ 6
Übergangsbestimmungen
Die bis zum Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung eingeleiteten und nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren werden nach den geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen.
§ 7
Aufhebung
Erlass Nr. 155 / 1991 Coll., über die Einrichtung des Schutzgebietes von Poodri, wird aufgehoben.
§ 8
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
Umweltminister:
Mgr. Brabec v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 der Regierungsverordnung Nr. 51 / 2017 Coll.
Territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze des Schutzgebiets
Naturschutzgebiet Das Feld befindet sich in den kadastralen Gebieten von Albrechtka, Bartošovice, Bernartice nad Odra, Bravantice, Butovice, Smooth Livovice, Hukovice, Jeseník nad Odra, Jistebnice, Košatka nad Odra, Kunín, Mankovice, Nová Horka, Petřvaldík, Polanka nad Odra
Beschreibung der Grenze (Beschreibung aus Südrichtung Norden)
Die Grenze führt von der Bahnhaltestelle Mankovice am Bahnübergang der Straße III / 04732 entlang der südlichen Grenze des Eisenbahngrundstücks Nr. 2349 im Osten, an der Stelle des Kontakts mit Nr. 2035 ku. Mankovice geht an seinem südlichen Rand vorbei und fährt dann wieder am südlichen Rand des Eisenbahnkörpers Nr. 2349 ku fort. Mankovice, 38 m vor der sich kreuzenden Straße III / 04810, fährt von der Grenze des Parkplatzes entlang der Südkante des Eisenbahnkörpers von 46 m, und dann am Südrand der Parks Nr. 2379 ku. Mankovice und am Südrand des Eisenbahnkörpers. Am Kontaktpunkt der Lose Nr. 2379 und 2403 schneidet sich der Eisenbahnkorridor der Linie Nr. 270 entlang der Südostgrenze des Eisenbahngrundstücks Nr. 2403 in K. Mankovice und anschließend entlang der Straße III / 04734 (S. Nr. 2281 / 1 in K. Suchdol nad Odrou) zur Gemeinde Suchdol nad Odrou. Es durchquert das bebaute Gebiet der Gemeinde auf der Straße III / 04734 (S. Nr. 2281 / 1, und dann bei Nr. 535 K. ú. Suchdol nad Odra), umkreisend vom Süden des Grundstücks Nr. 2281 / 2 K. ú. Suchdol nad Odra und am Kreuzungspunkt der Straße wendet sich die Eisenbahnlinie Nr. 278 (S. 2072 / 1 K. Odra) nach Südosten und kopiert die südliche Grenze der Linie. Nach 240 m, Grundstück Nr. 2072 / 1 und 2782 k. oder. Suchdol nad Odrou überquert die Bahnlinie und entlang der Nordwestkante S. 2781, 2779, 2777 und 2776 k. ú. Suchdol nad Odra dreht sich nordöstlich. Es folgt dem südöstlichen Rand der Straße III / 04734 zum ČOV-Komplex, von dort geht es in der gleichen Richtung etwa 40 m nach dem Zweck der Kommunikation, die zum ehemaligen Gebäude der Mühle zum südlichen Rand des Pakets Nr. 2000 / 54 in K. Suchdol nad Odrou führt. Am südöstlichen Rand von Nr. 2000 / 54 K. Suchdol nad Odrou dreht sich nordwestlich. Es geht an der Grenze der abgegrenzten abgrenzbaren Bereiche der bestehenden Industriegebiete (der östliche Rand der Grundstücke Nr. 2000 / 54 und 2722 / 2 ku. Suchdol nad Odra), an der Stelle der nördlichen Spitze von S. 2722 / 2 ku. Suchdol nad Odra überquert das Grundstück Nr. 2702 ku. Suchdol nad Odra und führt weiter zur Grenze des Grooves Grundstücks Nr. 2627 v. An der Stelle der Remeeting mit dem Los Nr. 2702 ku. Suchdol nad Odrou überquert es und fährt entlang seiner Südostkante bis zur Kreuzung der Grenze k. ú. Suchdol nad Odra und Lladká Životice, von diesem Ort geht entlang der Bahnlinie (S. 1348 / 6 k. Glaoth Life) nach Nordosten. In Richtung des Nordostens folgt ein Bahngrundstück durch die Kataloge Lladky Živice (S. No 1348 / 1, 1348 / 2, 1356 / 2, 1356 / 1 k. ú. Auf dem Kontakt der Eisenbahnlinien Nr. 270 und Nr. 325, auf der Nordostspitze des Grundstücks Nr. 2206 in der w. Butovice, Wechselrichtung, Abzweigung vom Eisenbahnkorridor Nr. 270 und nach der westlichen Grenze des Eisenbahnlandes (S. Nr. 1191 / 19, 2184 / 5, 1191 / 18, 2184 / 8, 2184 / 9, 2184 / 10, 2184 / 11 und 2184 / 12 k. Pustejov) der Linie Nr. 375. Am südlichen Ende des Grundstücks Nr. 2184 / 12 K. Pustějov dreht sich nach Nordosten entlang der bestehenden umzäunten Fläche am Rand des Studénky-Butovic (an den westlichen und nördlichen Rändern des Grundstücks Nr. 2166 / 2 K. Pustějov, der südliche Rand des Abschnitts Nr. 2168 / 1 K. Pustìjov, der nach 40 m überlastet wird. Butovice und der nordwestliche Rand der Seite Nr. 3158 K. Butovice, durch den nordwestlichen Rand der Straße Nr. 2165 / 7 K. Butovice) zum Emblem II / 464. Die Straße verläuft (der südöstliche Rand der Straße Nr. 2402 / 8 k. Butovice) und geht zum Rand des kontinuierlichen Baus entlang des westlichen Randes der Straße Nr. 2983 k. Butovice. Der Bau geht dann von der Südseite, zunächst entlang der Nordkante der Straße Nr. 2163 / 4, 2163 / 5, 2163 / 10 und 2163 / 9 und der Ostkante der Straße Nr. 2985 K. Butovice, dreht sich dann wieder in Richtung der Straße II / 464 entlang der Kante zur Westkante der Straße Nr. 2162 / 2 K. Butovice, fährt entlang der Nordkante der Straße Nr. 2162 / 2, überquert die Straße und Butovice und weiter am Westrand der Straße Nr. 2159 und 2154 / 2 K. Butovice. Das Grundstück wird dann mit dem Grundstück Nr. 2154 / 3 durchschnitten und ist auf den westlichen Punkt Nr. 2981 k. ú gerichtet. Butovice und fährt entlang der westlichen Kante des Abschnitts Nr. 2981, und der nördliche Rand des Punktes Nr. 2153 / 7 k. Butovice. Es führt auch zur Westkante der Straße Nr. 2153 / 15, 2153 / 27, 2979 / 2, 2979 / 1, die Süd- und Westkanten der Straße Nr. 2151 / 3 und die Westkante der Straße Nr. 2151 / 5, 2975, 2976, 2972 / 1 K. Butovice zur Bahnlinie Nr. 270 und fährt entlang der Nordgrenze des Loses Nr. 2972 / 1 in Richtung Osten. Es umgeht isolierte Wohnung am nördlichen Rand der Familienhäuser Nr. 2152 / 1, 2152 / 2 und 2152 / 3 K. Butovice und No 2028 / 1 K. Studének nad Odra. In der nordöstlichen Spitze des Grundstücks Nr. 2028 / 1 im K. Studenka nad Odrou dreht sich nach Süden (am Westrand des Abschnitts Nr. 2030 und am Westrand des Abschnitts Nr. 1940 K. Studenka nad Odra) und nach 200 Metern dreht sich wieder nach Osten. Es führt entlang des südlichen Randes des Ufers der Straße III / 46427 (S. Nr. 2325, k. Studenka nad Odra), gefolgt vom südlichen Rand des Pakets Nr. 1897. Am Kreuzungspunkt mit der Straße dreht sich die Grenze nach Süden am östlichen Rand von S. 2035 / 2 und 2035 / 1 k. Studenek nad Odra und fährt dann nach Osten entlang des linken Ufers der Mühlenfahrt (auf der Nordkante von S. 1969 / 29, 1969 / 24, 1969 / 5, 1969 / 1, 1969 / 37, 1969 / 40 und wieder 1969 / 1 k. Údelka nad Odrou). Dieser überquert den östlichen Umfang des Grundstücks 1962 / 1 in K. Studenka nad Odrou weiter in der Nordrichtung in Richtung auf den Körper der bestehenden Eisenbahnlinie 270. Es fährt 3,5 km nordöstlich entlang der südöstlichen Grenze des Nutgrundstücks 2338 / 10 k. Beim Überqueren der Bahnlinie Nr. 270 mit besonderer Zweckkommunikation auf dem Kontakt der Parzelle Nr. 2338 / 10 und 2137 / 8 in K. Studenka nad Odra dreht sich entlang dieser Kommunikation (an der Nordkante von S. 2137 / 8, 2138 / 25 und 2137 / 7 k. Studenka nad Odra). Es wird dann vom Zweck der Kommunikation getrennt und anschließend ein abfließender Graben mit gewachsener holziger Vegetation bis zur Straße III / 46427. Die Kommunikation geht über und führt entlang des Grabens weiter nordwestlich zum Körper der Autobahn estacada. Hier passiert Herr 2908 und 2921 k. ou. Great Albrechtice, weiter entlang des Südwesten von Herrn 2923 k. ou. Great Albrechtice und von Osten, und dann die Nord-Bypasses Parcel Nr. 2929 in K. Great Albrechtice, anschließend folgt der Straße III / 46419 und von Osten vermeidet die Eigenschaft Nr. 2674 und 2675 in K. Great Albrechtice (das Werk der Abwasserbehandlung). Es geht durch die Felder entlang der Westseite des Grundstücks 2681 und senkrecht zum Wasserturm Jamník und Wiese (S. 2067 k. ú. Bravantice) zum südlichen Waldrand auf dem Grundstück 2070 v k. u. Bravantice. An der südlichen Grenze dieses Pakets und nein. 2069 k. ú. Bravantice dreht sich nach Osten und nach 500 Metern ändert sich Richtung Norden. Entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2071 in K. Bravantice geht es in Richtung des Dorfes Bravantice, es wendet sich auch an die nördlichen Ränder des Grundstücks Nr. 2071, 2064, 2065, 2061, 2060, 2059, 2058 und 2056. Es wird dann am östlichen Rand der S. 2057 und 2056, dem nördlichen Rand von n. 1691 / 8 und dem westlichen Rand von n. 2041 k. ú. Bravantice) von 780 m nach Süden gedreht. In der rechten Ecke ist die Grenze auf landwirtschaftlichen Flächen gebogen, führt zur nördlichen Grenze des Grundstücks 1387 / 1, geht zu p. 1400 / 1 und die nordöstliche Grenze p. 1387 / 3 in k. Es geht entlang des Umkreises der Waldfläche des nördlichen Randes des Grundstücks Nr. 1430 in K. Bravantice, dann 43 m führt entlang des Grundstücks Nr. 1401 / 1 k.ú. Bravantice nach Norden und wendet sich dann zur Grenze des kadastralen Gebiets, vertreten durch den Wasserturm des Dogenbaches, überquert der Strom und vom Rand des Grünen dreht sich nach Süden durch Nr. 1140 / 1, 1140 / 10 und 1140 / 9 k. Jistebnik zum Rand des Grünen bei Nr. 1345 k. Es führt auch entlang der nördlichen Grenze des Grundstücks 1345 in km. Hier dreht es sich nach Nordosten entlang der Nordkante des Grundstücks Nr.. 1344 / 2 in K. Jistebnik. Am Fischgrund des Teichs Střelný výšný dreht sich die Grenze in Südostrichtung, überquert das Grundstück Nr. 1344 / 2 in K. Jistebník und folgt seinem südlichen Rand in Richtung der Groove Nr. 799 / 11 in K. Jistebník, die übergeht und in Nordostrichtung weitergeht, mit einer Länge von 5,7 km, folgt der südöstlichen Grenze des Groove Grundstücks Nr. In Kontakt mit dem Zweck der Kommunikation zwischen Polanka nad Odra und Pond Podhorník (Plotte Nr. 644 / 4 in K. Polanka nad Odra), ist die Grenze in Nordrichtung gebogen und das Teichsystem der Polanecky Teiche (Pons Palarňová und Pasttive) ist von Westen entlang der Nordkante von p. 3077 / 1, Süd- und Westkante von p. 3079 und. In der Nähe der Bahnhaltestelle Polanka nad Odrou geht zurück zum Nutenkörper bei Nr. 3179 / 1 in K. Polanka nad Odrou, entlang seiner südöstlichen Kante weiter nördlich, geht von Ost Nr. 3179 / 10 K. Polanka nad Odrou und weiter nach Nr. 3108 / 18 in K. Svinov. Seit dem Kontakt des Landes nein. 3108 / 18 ohne Nein. 2294 / 3 k. ú. Svinov führt die Grenze weiter entlang der Ostbank des Wasserlaufs (Flow ID 10212487). An der Stelle des Zusammenflusses dreht er sich nach Nordwesten, übertrifft den Wasserfluss und entlang der Westbank wird der Wasserfluss (flow ID 10210979) auf das Grundstück Nr. 3108 / 18 in K. Svinov zum Nutkörper gerichtet. Entlang der Südseite des Passes übertrifft der Wasserfluss und entlang der Ostkante der Straße Nr. 3108 / 18 in K. Svinov dann weiter Richtung Nord-Ost 1,3 km zur Estakade der Autobahn D1. Am Berührungspunkt der Parzelle Nr. 3108 / 18 und 2467 / 20 weicht sie vom Nutgrundstück ab, kurz parallel zur Estacade in Richtung Nordosten. Nach 100 m dreht es sich nach Südosten und 1 km wird es von einer unbemalten Straße auf dem Grundstück 2477 in km begleitet. Es dreht sich dann wieder nach Norden, entlang des Waldrandes (Ostkante 2474 / 1 und Südostkante 2474 / 5 k. ú. Svinov) Richtung Fuß des Straßenkörpers I / 11. Die Grenze wird weiter durch die Ferse des Straßenkörpers auf dem Grundstück Nr. 3551 / 5 k. ú. Svinov in Südostrichtung zum geregelten Fluss Odra Trog. In Kontakt mit dem Paket 3432 / 1 k. u. Svinov dreht sich nach Süden. An der Westgrenze dieses Pakets geht es stromaufwärts zur Flussbrücke. In Richtung weiter Süden geht es entlang des südlichen Randes der Brücke auf der rechten Seite des regulierten Abschnitts Odra und auf der rechten Bank (unter dem südöstlichen Rand des Grundstücks Nr. 1110 / 2 k. ú. Zábřeh nad Odra, an der blinden Schulterstelle, an einem Abschnitt 40 m außerhalb der Partei führt zur Nordkante des Abschnitts Nr. 933, 930, 896 / Am Kreuzungspunkt der Straße II / 478 mit Wasserfluss wird die Grenze nach Südosten abgelenkt. Es folgt dem südwestlichen Rand des Straßeneinzugs (Plotte Nr. 461 k. ú. Polanka nad Odrou, 3853 / 1 und 3816 / 1, 3816 / 3 in K. Stará Belá) bis zur Kreuzung mit der Straße III / 4787. In der gebauten Gegend von Old Belé dreht es sich südwestlich. Entlang der Westkante der Straße III / 4787 durchläuft das gebaute Gebiet von Proskovice und fährt 2 km bis zur Kreuzung mit der Straße III / 4804 in Staré Vsi nad Ondřednice. Anschließend führt es entlang der Straße III / 4804 in Nordwestrichtung nach Košatka nad Odrou zur Kreuzung mit der Straße III / 4805. Nach dieser Grenze, am nördlichen Rand der Straße III / 4805, fährt die Straße zum Dorf Petřvald-Petřvaldík fort. Im zentralen Teil von Petřvaldík, Grundstück Nr. 523 und 525 / 2 k. ú. Petřvaldík, nach Nordwesten. Nach der nördlichen Grenze der besonderen Zweckkommunikation auf dem Paket-Nr. 525 / 2 k.Petřvaldek durchquert die Baufläche und verbindet sich mit der speziellen Zweck verstärkten Kommunikation mit Albrechtiček (S. Nr. 525 / 1 k. Petřvaldík). Im Kontakt mit Herrn No 498 / 5 K wendet sich Petřvaldek nach Südosten und folgt dem Waldrand im Kontakt mit der landwirtschaftlichen Fläche. Bei verstärkter Kommunikation zwischen Petřvaldík und Albrechtičtícky kehrt in 350 Metern zurück, an einem Ort, an dem die Kommunikation einen kontinuierlichen Wald hinterlässt. Am nordwestlichen Rand der Straße (Plotte Nr. 424 / 3 k. Petřvaldík und Nr. 539 / 1, S. 539 / 6, S. 539 / 7, S. 327 / 2, S. 539 / 11, S. 539 / 13, S. 539 / 14 k. Albrechtky) setzt sich in Südwestrichtung fort. Am östlichen Rand des kontinuierlichen Baus des Dorfes Albrechtek dreht sich die Grenze nach Süden und ist nach 450 Metern mit der Kommunikation III / 46431 verbunden. In Südwestrichtung führt es entlang dieser Straße zur Wohnentwicklung des Studenky-Nové Horky. Auf Kommunikationskontakten III / 46431 und lokale Kommunikation auf Paket Nr. 146 / 6 k. u. New Horka dreht sich nordwestlich. Lokale Kommunikation (p. No 146 / 6, 145 / 2 und 141 / 3 in K. Nová Horka) folgt der Grenze zum Ausgang auf der Straße II / 464. Diese Straße überquert und führt entlang der Straße III / 46428 8,2 km durch das kadastral Gebiet von Bartošovice und Hukovic nach Kunín. Am Rande des bebauten Gebiets des Dorfes Kunín, im Kontakt der Grundstücke Nr. 3263 und 1609 / 1 k. u. Kunín, biegt sich die Grenze nach Norden und die bestehende landwirtschaftliche Fläche der Universität Brünn / 1 und der westliche Rand der Grundstücke Nr. 1609 / 1, 1609 / 4, der nördliche Rand von S. 1609 / 1 und der westliche Rand von S. 1607 / 1607 / 4 Vor Überbrückung des Jichinka-Stromes wird er wieder an die Straße III / 46428 und anschließend an die Straße I / 57 angeschlossen. Von diesem Punkt geht die Grenze weiter in die südliche Richtung, führt 4 km entlang der Straße I / 57 baute das Gebiet des Dorfes Kunín und Šenov in der Nähe von Nová Jicin zur Wende in das Dorf Bernartice nad Odrou. Am Kontaktpunkt der Straßen I / 57 und III / 05715 dreht sich nordwestlich und fährt entlang der Straße III / 05715. Nach 2,2 km wechselt die Richtung in den Südwesten und führt durch das gebaute Gebiet von Bernartic nad Odrou in das Dorf Jeseník nad Odrou - Horka. Am Rande des Dorfes, der Kreuzung der Straßen III / 05715 und III / 0489, dreht sich die Grenze nordwestlich und führt entlang der Straße III / 0489 zum Kreisverkehr im Dorf Jeseník nad Odrou. An diesem Ort dreht sich die Grenze nach Norden und führt 1 km entlang der Straße III / 04810. Am Rande der Baufläche (in Kontakt mit den Grundstücken Nr. 1179 / 3 und 1149 / 3 in K. Jeseník nad Odra) dreht sich südwestlich, kopiert den Rand der Installation (Agro Jesenicko a. s.) und geht auf die Bahnlinie Nr. 270 (an der Südkante von S. 1149 / 3, 64 und 67 k.Jeseník nad Odrou). Diese Quergänge und entlang der nordwestlichen Grenze des Nutgrundstücks Nr. 1176 / 1 in K. Jeseník nad Odrou weiter südwestlich zur Straße III / 0489. Weiter geht die Grenze entlang der Straße III / 0489 Nordwesten bis zur Kreuzung mit der Straße III / 04732 im Dorf Vražny. Die Straße III / 04732 und der östliche Rand der Grundstücke Nr. 1657 und 1680 k. u Vražny u Oder folgen dem Bahnübergang an der Bahnhaltestelle Mankovice.
Bemerkungen
1. Wird die Grenze der geschützten Landschaftsfläche durch Kommunikation geführt, so wird sie als ob sie sich außerhalb des geschützten Landschaftsgebiets befinden. Ein Eisenbahnkörper wird als Kommunikationskörper angesehen.
2. Die Beschreibung der Grenze nach dem Kastralregister entspricht der am 1. Januar 2017 geltenden Situation.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 51 / 2017 Coll.
Individuelle grafische Darstellung des Territoriums des Schutzgebietes

1) § 42 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Coll., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert. Verordnung Nr. 64/2011 Slg., über Pflegepläne, Dokumente für die Erklärung, Registrierung und Kennzeichnung von Schutzgebieten.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 51 / 2017 Coll., auf dem Schutzgebiet von Poodri
Art der Vorschrift-
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.02.2017
In Kraft seit01.03.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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