Dekret Nr. 51 / 2012 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 291 / 2003 Slg. über das Verbot der Verabreichung bestimmter Stoffe an Tiere, deren Produkte für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, und über die Überwachung (Überwachung) des Vorhandenseins von nicht zugelassenen Stoffen, Rückständen und Verunreinigungen, für die tierische Erzeugnisse für die menschliche Gesundheit, in Tieren und in ihren Erzeugnissen schädlich sein könnten, in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 01.03.2012
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 9. Februar 2012
zur Änderung des Erlasses Nr. 291 / 2003 Slg. über das Verbot der Verabreichung bestimmter Stoffe an Tiere, deren Produkte für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, und über die Überwachung (Überwachung) des Vorhandenseins von nicht zugelassenen Stoffen, Rückständen und Verunreinigungen, für die tierische Erzeugnisse für die menschliche Gesundheit, in Tieren und in ihren Erzeugnissen in der geänderten Fassung schädlich sein könnten
Das Landwirtschaftsministerium sieht gemäß Artikel 78 des Gesetzes Nr. 166 / 1999 Slg., über Tierpflege und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Veterinärgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 131 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 316 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 48 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 182 / 2008 Slg., Gesetz Nr. 227 / 2009 Sl. und Gesetz Nr.
Čl. I
Verordnung Nr. 291 / 2003 Slg., über das Verbot der Verabreichung bestimmter Stoffe an Tiere, deren Produkte für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und über die Überwachung (Überwachung) des Vorhandenseins von nicht zugelassenen Stoffen, Rückständen und Verunreinigungen, für die tierische Produkte schädlich für die menschliche Gesundheit sein könnten, in Tieren und in ihren Produkten, geändert durch Verordnung Nr. 232 / 2005 Slg., Verordnung Nr. 375 / 2006 Sl. und Verordnung Nr. 129 / 2009 Slg.
1. In Artikel 2 Buchstabe b werden die Worte "Sondergesetze, (2)" durch die Worte "Medikation 2" ersetzt.
Fußnote 2:
"(2) Gesetz Nr. 378 / 2007 Slg., über Arzneimittel und über Änderungen an bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz über Arzneimittel), geändert."
2. Absatz 6 (3) lautet wie folgt:
"(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Tierarzneimittel werden vom Tierarzneimittel vorgelegt. Die von dem in den Absätzen 1 und 2 genannten Arzt benannten Tierarzneimittel können auch vom Züchter oder von einer anderen Person unter der Aufsicht des Tierarztes verabreicht werden.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. März 2012 in Kraft.
Minister:
Ing. Bendl v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 51 / 2012 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 291 / 2003 Slg., über das Verbot der Verabreichung bestimmter Stoffe an Tiere, deren Produkte für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, und über die Überwachung (Überwachung) des Vorhandenseins von nicht zugelassenen Stoffen, Rückständen und Verunreinigungen, für die tierische Erzeugnisse für die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit und ihre Erzeugnisse schädlich sein könnten, in der geänderten Fassung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.02.2012
In Kraft seit01.03.2012
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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