Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 51 / 2007 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 21.03.2007
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 5. März 2007
über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gibt bekannt, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. auf Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung zwischen 1.2.2007 und 28.2.2007 hinterlegt wurden:
1. Sammelvertrag mit höherem Abschluss (von 31.1.2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2008) zwischen
Gewerkschaft der Mitarbeiter von Glas, Keramik, Schmuck und Porzellan
und
Vereinigung der Glas- und Keramikindustrie der Tschechischen Republik.
2. Sammelvertrag eines höheren Abschlusses (von 18.1.2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) zwischen
Verband der Lufthersteller
und
Gewerkschaft KOVO.
3. Sammelvertrag mit höherem Abschluss (von 19.1.2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) zwischen
Tschechische Mährische Gewerkschaft Gastfreundschaft, Hotels und Tourismus
und
Die Union des Handels und des Tourismus der Tschechischen Republik.
4. Anlage 2 (von 1. Februar 2007) zu einem zwischen
Gewerkschaft Bau der Tschechischen Republik,
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparatur Tschechisch und Mähren
und
Der Verband der Unternehmer im Bau in der Tschechischen Republik.
Minister:
Netime v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 51 / 2007 Coll. über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
Art der VorschriftKommunikation
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Verkündungsdatum21.03.2007
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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