Mitteilung des tschechischen Telekommunikationsbüros Nr. 51 / 2002 Coll.

Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde über die Veröffentlichung eines Nutzungsplans für Frequenzspektrum

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 08.02.2002
ANHANG
Kommunikation
Tschechische Telekommunikation
vom 28. Januar 2002
über die Veröffentlichung eines Frequenzspektrum-Nutzungsplans
Nach § 56 Abs. 7 des Gesetzes Nr. 151 / 2000 S., über die Telekommunikation und über die Änderung anderer Gesetze hat sie einen Plan für die Nutzung des Frequenzspektrums erklärt. Dieser Plan enthält die Bedingungen für die Nutzung von Frequenzen für Funkkommunikationsdienste.
Nach der gleichen Vorschrift des Gesetzes veröffentlichte die tschechische Telekommunikationsbehörde diesen Plan für die Nutzung des Spektrums im Telekommunikationsblatt vom 17. Dezember 2001, in dem normativen Abschnitt "A" unter Punkt 237. Bis dahin wurde der Frequenzspektrum-Anwendungsplan wirksam.
Vorsitzender:
Ing. Steamer v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde Nr. 51 / 2002 Coll. über die Veröffentlichung eines Frequenzspektrums
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum08.02.2002
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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