Verordnung des Innenministeriums Nr. 51 / 1998 Coll.
Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Bedingungen für die Erfüllung der Aufgaben, die in Bezirksämtern und Gemeindeämtern besondere Zuständigkeiten erfordern (Behörde für besondere Kompetenz)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Dekret des Innenministeriums Nr. 121 / 1999 Coll.
Ändert
Verordnung des Innenministeriums zur Änderung des Erlasses Nr. 51 / 1998 Slg., z...