Verordnung des Innenministeriums Nr. 51 / 1998 Coll.

Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Bedingungen für die Erfüllung der Aufgaben, die in Bezirksämtern und Gemeindeämtern besondere Zuständigkeiten erfordern (Behörde für besondere Kompetenz)

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