Regierungsverordnung Nr. 51 / 1994 Coll.
Verordnung der Regierung über die Rechte von Personen, die nach den bisherigen Vorschriften und bestimmten an der justiziellen Rehabilitation beteiligten Personen zurückgenommen oder gekürzt worden sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.