Dekret der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 51 / 1993 Coll.

Verordnung der Regierung der Tschechischen Republik über die Methode der Finanzausgleich für die Miete von Grundstücken, die von der Landbehörde zugewiesen werden

Gültig In Kraft seit 29.01.1993
Inhalt
ANHANG
Regierungsverordnung
Tschechische Republik
vom 18. Dezember 1992
über die Methode der finanziellen Abwicklung der von der Landbehörde zugeteilten Grundstücksmiete
Die Regierung der Tschechischen Republik bestellt nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 229 / 1991 Slg. über die Änderung der Eigentumsverhältnisse mit Land und sonstigem landwirtschaftlichem Eigentum, geändert durch Gesetz Nr. 93 / 1992 Slg.:
§ 1
(1) Der Eigentümer des Grundstücks, dem das Landamt nach Eröffnung des Grundstücksanpassungsverfahrens nach der Sonderregel (1) zusteht, ist verpflichtet, den Eigentümern die Vergütung zu zahlen,
a) die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Mengen und Fristen; oder
b) ein jährlicher Betrag von einem Prozentsatz des Preises der dem befristeten Mietvertrag zugeteilten Grundstücke, sofern nicht die in Buchstabe a genannte Vereinbarung erreicht wird. Die Vergütung wird auf einer Pro-Rata-Basis für die Dauer eines begrenzten Leasingverhältnisses nicht gleich einem Jahr berechnet; bis zu diesem Zeitpunkt hat der Monat, in dem die Entscheidung der Landbehörde über die Zuteilung des Grundstücks an einen begrenzten Leasingvertrag die Rechtsbefugnis erworben hat, und der Monat, in dem die Entscheidung der Landbehörde zur Genehmigung der Grundstücksänderung die Rechtsbefugnis erworben hat. Die Vergütung wird spätestens am Ende eines Kalenderjahres und in dem Kalenderjahr, in dem die Landbehörde den Beschluss über die Flächennutzungsänderung ausgibt, zu entrichten sein, spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die Entscheidung abgeschlossen wird.
(2) Der in Absatz 1 Buchstabe b genannte Grundstückspreis ist der nach einer besonderen Regel (2) zum Zeitpunkt des Beschlusses der Landbehörde zur Zuteilung von Grundstücken auf einen begrenzten Leasingvertrag festgelegte Preis.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Klaus v. r.
1) Gesetz Nr. 229 / 1991 Slg., über die Behandlung von Eigentumsverhältnissen mit Land und anderen landwirtschaftlichen Eigentum, geändert durch Gesetz Nr. 93 / 1992 Slg.
2) Dekret des Landwirtschaftsministeriums der Tschechischen Republik Nr. 613 / 1992 Coll., eine Liste von kadastralen Gebieten mit assoziierten durchschnittlichen Preisen von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Hopfen, Weinbergen, Gärten, Obstgärten, Wiesen und Weiden aus den verkohlten Boden ökologischen Einheiten.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 51 / 1993 Slg. über die Methode der finanziellen Abwicklung der Grundstücksmiete, die vom Landamt zugewiesen wird
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.01.1993
In Kraft seit29.01.1993
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf