Act Nr. 50 / 2021 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 115/2000 Slg. über die Gewährung von Schadensersatz durch ausgewählte besonders geschützte Tiere in der geänderten Fassung

Gültig Recht In Kraft seit 01.04.2021
50
DIE RECHT
vom 28. Januar 2021
zur Änderung des Gesetzes Nr. 115/2000 Slg. über die Gewährung von Schadensersatz durch ausgewählte besonders geschützte Tiere in der geänderten Fassung
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 115 / 2000 Coll., über die Gewährung von Schadensersatz durch ausgewählte speziell geschützte Tiere, geändert durch Gesetz Nr. 476 / 2001 Coll., Gesetz Nr. 320 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 130 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 227 / 2009 Coll., Gesetz Nr. 197 / 2017 Coll. und Gesetz Nr. 100 / 2019 Coll., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 1 werden "2018, 2019 und 2020" durch "2021, 2022 und 2023" ersetzt.
2. in Artikel 2 (b), "2018, 2019 und 2020" ersetzt durch "2021, 2022 und 2023."
3. In der einleitenden Formulierung von Abschnitt 4 werden die Worte "oder Kormorant groß in den Jahren 2021, 2022 und 2023 "nach den Worten" ausgewähltes Tier" eingefügt.
4. In Artikel 5 Absatz 1 werden im Satz die zweiten Ziffern "2018, 2019 und 2020 " ersetzt durch" 2021, 2022 und 2023".
5. Absatz 7 (5) wird gestrichen.
6. In Absatz 10 (3) werden die Worte "oder ein großer Kormorant " nach den Worten in den ersten Satz eingefügt" ausgewähltes Tier".
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Bei Schäden, die im Jahr 2020 durch Kormorand verursacht werden, wird nach dem Verfahren des Gesetzes Nr. 115 / 2000 Coll. eine Entschädigung gewährt, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam ist.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 50 / 2021 Slg., zur Änderung von Gesetz Nr. 115 / 2000 Slg., über die Gewährung von Schadensersatz für ausgewählte besonders geschützte Tiere in der geänderten Fassung
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.02.2021
In Kraft seit01.04.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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