Dekret Nr. 50 / 1950 Coll.

Verordnung über die vorläufige Anwendung bestimmter Bestimmungen des Anhangs A, des Gesetzes X - Tschechoslowakei im Anhang zum Protokoll über die Bedingungen für den Zugang zum am 10. Oktober 1949 ausgehandelten Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

Gültig
50.
Erlass des Finanzministers
vom 25. Mai 1950
über die vorläufige Anwendung bestimmter Bestimmungen von Anhang A, Instrument X-Tschechoslowakei, im Anhang zum Protokoll über die Bedingungen für den Zugang zum am 10. Oktober 1949 ausgehandelten Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Der Finanzminister erklärt im Einvernehmen mit Außenministern und Außenministern gemäß Regierungsverordnung Nr. 292 / 1949 Coll. über die vorläufige Umsetzung bestimmter internationaler Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen:
a) Am 25. Mai 1950 werden die Bestimmungen des Anhangs A, des Gesetzes X- Tschechoslowakei, im Anhang zum vorgenannten Protokoll über die Bedingungen des Zugangs zu folgenden Positionen des Tschechoslowakischen Zolltarifs vorläufig wirksam: ex 97a) flüssige und halbfeste Mischungen von Fett- und Harzsäuren; ex 300a) 4 mit Papier beschichtete Gipskartonplatten; ex 351a) 1 Furnier- und Sperrholzfurnierblätter;
b) am 28. Mai 1950 sind die Bestimmungen des gleichen Anhangs über die folgenden Positionen des Tschechoslowakischen Zolltarifs vorläufig wirksam: ex 25 Gerste für die Aussaat; ex 26 Hafer für die Aussaat; ex 42b) frische Kohl; ex 47b) Sesamkörner; 50; ex 52 Rüben und Bohrkerne; 65; ex 73b) Hähnchen; ex 79;
c) am 30. Mai 1950 werden die Bestimmungen des gleichen Anhangs über die folgenden Positionen des Tschechoslowakischen Zolltarifs vorläufig wirksam: ex 11 Zitronen; ex 12 Orangen, Mandarinen; Anmerkung zu Tarifnummer 12; 16a; ex 17b) essbare Kastanien; ex 36 Haselnüsse, nicht geschält; ex 37 (alle Unterpositionen und Unterpositionen)
bei Waren mit Ursprung in allen Staaten, die die günstigste Zollbehandlung bei der Einfuhr in das tschechoslowakische Zollgebiet genießen.
Diese Staaten kommen vom 28. Mai 1950 nach Nicaragua und vom 30. Mai 1950 nach Italien.
Kabel v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 50 / 1950 Slg. über die vorläufige Anwendung bestimmter Bestimmungen von Anhang A, Charta X - Tschechoslowakei, im Anhang zum Protokoll über die Bedingungen für den Zugang zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, ausgehandelt am 10. Oktober 1949
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.05.1950
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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