Regierungsverordnung Nr. 5 / 2003 Coll.
Regierungsverordnung über Auszeichnungen auf dem Gebiet der Kultur vom Ministerium für Kultur ausgezeichnet
Gültig
In Kraft seit 01.04.2003
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5.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 16. Dezember 2002
über kulturelle Auszeichnungen des Kulturministeriums
Die Regierung beauftragt die Umsetzung des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg., über die Haushaltsregeln und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Budget Rules), geändert durch Gesetz Nr. 493/2000 Slg., Gesetz Nr. 141 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 187 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 450 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 320 / 2001 Slg., Gesetz Nr.
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die vom Ministerium für Kultur (nachfolgend "das Ministerium") vergebenen kulturellen Auszeichnungen und die Bedingungen für ihre Auszeichnung festgelegt.
Bewertungsarten
Das Ministerium kann folgende Auszeichnungen vergeben:
a) den Staatspreis für Literatur,
b) Staatspreis für die Übersetzungsarbeit,
c) Auszeichnung des Kulturministeriums für Theater, Musik, Kunst und Architektur,
d) Kulturministerium Preis für die Vorteile in der Filmographie und Audiovisuell,
e) Ministerium für Kulturpreis für Gedenkstätte,
f) Kulturministerium Preis für den Beitrag zur Entwicklung der tschechischen Kultur,
g) Kulturministerium Preis in den Bereichen Interesse an künstlerischen Aktivitäten,
h) Bibliothek des Jahrespreises,
i) Preis für das schönste tschechische Buch des Jahres,
(j) Gloria musaealis Preis,
k) Kulturministerium - Designer des Jahres,
l) Kulturministerium Auszeichnung bei der Biennale des Grafikdesigns Brno,
m) Kulturministerium - die Auszeichnung für den Film der Visegrad-Länder,
(n) der Titel "Werbe der Tradition der Volkskunst",
(o) die Artis-Bohemia-Medaille,
p) Der Wohltäter der tschechischen Kultur,
q) Ritter / Dame der tschechischen Kultur.
Staatspreis für Literatur
(1) Der Staatspreis für Literatur wird für die Bewertung der wichtigen Urliteratur (1) der tschechischen Literatur vergeben, die in Form einer gedruckten nicht-periodischen Veröffentlichung in der tschechischen Sprache im Jahr der Preisverleihung oder im Vorjahr veröffentlicht wird. Der Staatspreis für Literatur kann auch für die Bewertung der aktuellen literarischen Werke vergeben werden.
(2) Der Staatspreis für Literatur wird dem Autor verliehen.
(3) Der Staatspreis für Literatur kann am 28. Oktober jedes Jahr vergeben werden. In einem Kalenderjahr kann nur ein staatlicher Literaturpreis vergeben werden.
(4) Der Staatspreis für Literatur besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 300.000 CZK.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Artikel 3 können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Mai des Jahres der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Der Antrag auf Vergabe eines Zuschlags gemäß Artikel 3 wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Ort des dauerhaften Wohnsitzes oder gegebenenfalls den Wohnsitz, wenn der dauerhafte Wohnsitz nicht gewährt wurde (nachstehend „persönlicher Wohnsitz“), den für die Vergabe des Zuschlags und die Begründung für den Vorschlag vorgeschlagenen Autor.
Staatspreis für Übersetzungsarbeit
(1) Der Staatspreis für die Übersetzungsarbeit wird für die Bewertung der Übersetzung des literarischen Werkes 1) von einer Fremdsprache auf eine tschechische Sprache vergeben, die im Jahr der Verleihung oder dem vorangehenden Jahr ausgestellt wird, wobei die Arbeit des Autors der Übersetzung im Bereich der Übersetzung literarischer Werke berücksichtigt wird. Der Staatspreis für die Übersetzungsarbeit kann auch für die Bewertung der Arbeit des Autors im Bereich der Übersetzung literarischer Werke vergeben werden.
(2) Der Staatspreis für die Übersetzungsarbeit wird dem Autor verliehen.
(3) Der Staatspreis für die Übersetzungsarbeit kann am 28. Oktober jedes Jahr vergeben werden. In einem Kalenderjahr kann nur ein staatlicher Preis für die Übersetzungsarbeit vergeben werden.
(4) Der Staatspreis für die Übersetzungsarbeit besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 300.000 CZK.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Artikel 5 können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Mai des Jahres der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Der Antrag auf Vergabe gemäß Artikel 5 wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Wohnsitz des für die Vergabe des Preises vorgeschlagenen Autors und die Begründung für den Vorschlag.
Auszeichnung des Kulturministeriums für den Beitrag im Bereich Theater, Musik, Kunst und Architektur
(1) Die Auszeichnung des Kulturministeriums für den Beitrag im Bereich Theater, Musik, Kunst und Architektur wird für die Bewertung außergewöhnlicher künstlerischer Werke oder Interpretationen oder für langfristige künstlerische Verdienste im Bereich Theater, Musik, Kunst und Architektur vergeben.
(2) Die Auszeichnung des Kulturministeriums für den Beitrag im Bereich Theater, Musik, Kunst und Architektur wird in den Bereichen vergeben
a) Theater,
(b) musikalisch,
c) Kunst;
d) Architektur.
(3) Der Preis des Kulturministeriums für den Beitrag im Bereich Theater, Musik, Kunst und Architektur wird an eine natürliche oder juristische Person vergeben.
(4) Die Auszeichnung des Kulturministeriums für den Beitrag im Bereich Theater, Musik, Kunst und Architektur kann am 28. Oktober jedes Jahr vergeben werden. In einem Kalenderjahr kann in jedem Feld nach Absatz 2 für Theater, Musik, Kunst und Architektur nur ein Kulturministerium vergeben werden.
(5) Der Kulturministerium-Preis für den Beitrag im Bereich Theater, Musik, Kunst und Architektur besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 300.000 CZK.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Artikel 7 können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Mai des Jahres der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Ein Antrag auf Vergabe einer Auszeichnung gemäß Artikel 7 wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Wohnsitz der natürlichen Person oder den Geschäftsnamen und die eingetragene Stelle der für die Vergabe der Auszeichnung vorgeschlagenen juristischen Person, die Benennung des in Artikel 7 Absatz 2 genannten Feldes und die Begründung des Vorschlags.
Das Ministerium für Kultur Auszeichnung für die Vorteile in der Cinematographie und Audiovisuell
(1) Für die Bewertung außergewöhnlicher künstlerischer, künstlerischer, interpretierender oder technischer Errungenschaften in der Produktion, Verbreitung und Speicherung von kinematografischen und audiovisuellen Werken (1a) oder für Forschungs- oder Promotionstätigkeiten im Bereich der Kino- und Audiovision oder für langfristige Verdienste im Bereich der Kino- und Audiovision wird das Ministerium für Kultur ausgezeichnet.
(2) Der Preis des Kulturministeriums für Kino und Audiovision wird einer natürlichen oder juristischen Person verliehen; er kann auch einer natürlichen Person im Gedächtnis gewährt werden.
(3) Der Kulturministerium-Preis für Kino und Audiovision kann am 27. Oktober jährlich vergeben werden. In einem Kalenderjahr können nicht mehr als zwei Kulturministerium Auszeichnungen zum Nutzen von Kino und Audiologien vergeben werden, von denen nur einer an eine lebende natürliche Person oder juristische Person vergeben werden kann.
(4) Der Kulturministerium-Preis für den Nutzen im Bereich Kino und Audiovision besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 300.000 CZK. Im Falle eines In-Memoriam-Preises wird keine Barwertung vorgenommen.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Absatz 8a können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Mai des Jahres der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Der Antrag auf eine Auszeichnung gemäß § 8a wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Wohnsitz der natürlichen Person oder den Geschäftsnamen und die eingetragene Stelle der für die Vergabe der Auszeichnung vorgeschlagenen juristischen Person und die Begründung für den Vorschlag. Im Falle eines Memorandum Award-Vorschlags umfasst der Vorschlag den Namen und den Nachnamen der natürlichen Person, die zur Vergabe der Auszeichnung vorgeschlagen wird, die Begründung des Vorschlags und den Namen und den Nachnamen der natürlichen Person, die die Bewertung übernehmen könnte.
Ministerium für Kultur Auszeichnung für Gedenkstätte
(1) Der Kulturpreis des Ministeriums für Gedenkstätte wird vergeben, um die äußerst wichtigen Ergebnisse oder kreativen Errungenschaften zu bewerten, die auf dem Gebiet der Erhaltung, Erkundung, Erhaltung und Präsentation kultureller Denkmäler, Erhaltung, Erhaltung, Erhaltung, Erhaltung, Erhaltung, Erhaltung, Erhaltung, Erhaltung oder archäologische Funde erzielt werden.
(2) Der Preis des Kulturministeriums für Gedenkstätte wird an eine natürliche Person vergeben; er kann auch im Gedenken vergeben werden.
(3) Das Ministerium für Kultur-Preis für Gedenkstätte Pflege kann jährlich am 18. April, der Internationale Tag der Denkmäler und Villen vergeben werden. In einem Kalenderjahr können maximal zwei Auszeichnungen des Kulturministeriums für Gedenkstätte vergeben werden, von denen nur einer an einen lebenden Menschen vergeben werden kann.
(4) Der Kulturpreis des Ministeriums für Gedenkpflege besteht aus einem Diplom, geprägten Plaque einschließlich einer Etue und einem Barpreis von 200.000 CZK. Im Falle eines In-Memoriam-Preises wird keine Barwertung vorgenommen.
(1) Vorschläge zur Vergabe von Auszeichnungen gemäß Artikel 9 können vom Wissenschaftlichen Rat für staatliche Denkmalpflege, von einer Berufsorganisation der Staatlichen Denkmalpflege oder von Zivilverbänden eingereicht werden, die nach ihren Satzungen Tätigkeiten im Schutz von Kulturdenkmälern, Denkmälern, Denkmälern oder archäologischen Funden bis zum 15. Februar des Jahres der Verleihung durchführen.
(2) Der Antrag auf Bewertung gemäß Artikel 9 wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Wohnsitz der natürlichen Person, die für die Vergabe der Bewertung und die Begründung des Vorschlags vorgeschlagen wird. Im Falle eines Memorandum Award-Vorschlags umfasst der Vorschlag den Namen und den Nachnamen der natürlichen Person, die zur Vergabe der Auszeichnung vorgeschlagen wird, die Begründung des Vorschlags und den Namen und den Nachnamen der natürlichen Person, die die Bewertung übernehmen könnte.
Kulturministerium Preis für Beitrag zur Entwicklung der tschechischen Kultur
(1) Der Kulturministerium-Preis für den Beitrag zur Entwicklung der tschechischen Kultur wird für die Bewertung der Dauerverdienste für die Entwicklung der Kultur in Kommunen, Regionen und der Tschechischen Republik bei der Erbringung von Kulturdienstleistungen für die Öffentlichkeit oder für den Beitrag zur Beteiligung der Tschechischen Republik an internationalen Programmen im Kulturbereich vergeben.
(2) Der Kulturministerium wird für den Beitrag zur Entwicklung der tschechischen Kultur an eine natürliche oder juristische Person vergeben.
(3) Der Kulturministerium-Preis für den Beitrag zur Entwicklung der tschechischen Kultur kann jährlich vergeben werden. In einem Kalenderjahr können maximal fünf Kulturministerium für den Beitrag zur Entwicklung der tschechischen Kultur vergeben werden.
(4) Der Kulturministerium-Preis für den Beitrag zur Entwicklung der tschechischen Kultur besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 100.000 CZK.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Artikel 11 können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Dezember des Jahres vor der Vergabe der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Ein Antrag auf eine Auszeichnung gemäß Absatz 11 wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Ort des dauerhaften Wohnsitzes der natürlichen Person, den Geschäftsnamen und das eingetragene Amt der für die Vergabe der Auszeichnung vorgeschlagenen juristischen Person und die Begründung für den Vorschlag.
Auszeichnung des Kulturministeriums in den Bereichen der künstlerischen Aktivitäten
(1) Die Auszeichnung des Kulturministeriums in den interessierenden künstlerischen Aktivitäten wird für die Bewertung langfristiger Aktivitäten in den verschiedenen Bereichen interessanter künstlerischer Aktivitäten oder für die Schaffung eines exzellenten Kunstwerks in diesen Bereichen vergeben.
(2) Die Verleihung des Kulturministeriums in den Bereichen der Interessenkunst wird in den Bereichen vergeben
a) Theater- und Verbaktivitäten;
b) traditionelle Volkskultur und Folklore;
c) Musiktätigkeiten;
d) audiovisuelle und visuelle Aktivitäten;
e) Tanzaktivitäten;
(f) künstlerische Aktivitäten der Kinder.
(3) Der Preis des Kulturministeriums in den interessierenden künstlerischen Aktivitäten wird an eine natürliche oder juristische Person vergeben.
(4) Die Auszeichnung des Ministeriums für Kultur in den Bereichen der Interessenkunst kann jährlich anlässlich nationaler Shows oder Festivals vergeben werden. In einem Kalenderjahr kann in jedem Feld nach Absatz 2 nur ein Kulturministerium in den interessierenden künstlerischen Aktivitäten vergeben werden.
(5) Die Auszeichnung des Kulturministeriums in den Bereichen der Interessenkunst besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 50.000 CZK.
(1) Vorschläge zur Vergabe von Bewertungen gemäß Artikel 13 können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Dezember des Jahres vor der Vergabe der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Der Antrag auf eine Verleihung gemäß Artikel 13 wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Wohnsitz der natürlichen Person, den Geschäftsnamen und das Sitzamt der für die Verleihung der Verleihung vorgeschlagenen juristischen Person, die Bezeichnung des in Artikel 13 Absatz 2 genannten relevanten Feldes und die Begründung des Vorschlags.
Bibliothek des Jahrespreises
(1) Die Auszeichnung der Library of the Year wird zur Bewertung des langfristigen Verdienstes der Entwicklung von Bibliotheken in Kommunen oder des außergewöhnlichen Beitrags zur Entwicklung öffentlicher Bibliotheken und Informationsdienste vergeben.
(2) Die Bibliothek des Jahrespreises wird in Kategorien vergeben
(a) Grundbibliothek, 2)
b) bedeutende Maßnahmen im Bereich der Bereitstellung öffentlicher Bibliotheken und Informationsdienste.
(3) Die in Absatz 2 Buchstabe a genannte Bibliothek des Jahrespreises wird dem im Bibliotheksregister eingetragenen Bibliotheksbetreiber vergeben. 3) Die in Absatz 2 Buchstabe b genannte Bibliothek des Jahrespreises wird der natürlichen Person oder dem Bibliotheksbetreiber gemäß dem vorhergehenden Satz vergeben.
(4) Die Bibliothek des Jahres kann jährlich im Oktober anlässlich der Bibliothekswoche vergeben werden. In einem Kalenderjahr können maximal fünf Preise der Bibliothek des Jahres in den in Absatz 2 genannten Kategorien vergeben werden.
(5) Die Library of the Year award besteht aus einem Diplom für alle Auszeichnungen, die in den in Absatz 2 genannten Kategorien vergeben werden, und einem Barpreis von 70 000 CZK für maximal einen Preis in jeder Kategorie gemäß Absatz 2.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Artikel 15 können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 5. August des Jahres der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Ein Antrag auf Vergabe gemäß Artikel 15 wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Ort des ständigen Wohnsitzes des für die Vergabe des Zuschlags vorgeschlagenen Bibliotheksbetreibers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, oder ein Handelsunternehmen oder den Namen und die Anschrift des für die Vergabe des Zuschlags vorgeschlagenen Bibliotheksbetreibers, wenn es sich um eine juristische Person handelt, die Bezeichnung der in Artikel 15 Absatz 2 genannten Kategorie und die Begründung des Vorschlags. Im Falle eines Antrags auf Bewertung gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b umfasst der Antrag den Namen und den Nachnamen und den Ort des ständigen Wohnsitzes der natürlichen Person, die für die Bewertung vorgeschlagen wird.
Preis für das schönste tschechische Buch des Jahres
(1) Die Auszeichnung für das schönste tschechische Buch des Jahres wird für die Bewertung der nicht-periodischen Publikation4) als technisches Produkt und Funktionsobjekt verliehen, das noch nicht in dieser Druck- und Bildform veröffentlicht wurde.
(2) Der Preis für das schönste tschechische Buch des Jahres wird auf der Grundlage der Ergebnisse des öffentlichen Wettbewerbs 5 vergeben) jährlich vom Ministerium zusammen mit dem Gedenken an Nationale Papierherstellung durch die Presse und in dem Informationssystem mit einer Fernbedienung bekannt gegeben.6)
(3) Der Preis für das schönste tschechische Buch des Jahres wird in Kategorien verliehen
a) Fachliteratur;
b) schöne Literatur,
c) Literatur für Kinder und Jugendliche;
d) Lehrbücher für Schulen aller Stufen und sonstige didaktische Hilfsmittel;
e) Bücher über Kunst,
f) Kataloge,
(g) bibliophile und Autorenbücher.
(4) Die Auszeichnung für das schönste tschechische Buch des Jahres wird an eine in der Tschechischen Republik ansässige juristische Person oder an einen Bürger der Tschechischen Republik vergeben, die Verleger der in Absatz 1 genannten nicht-periodischen Veröffentlichung sind (im Folgenden „Verlag“), die diese nicht-periodische Veröffentlichung zuerst in einer der in Absatz 3 genannten Kategorien platzieren.
(5) Die Auszeichnung für das schönste tschechische Buch des Jahres kann jährlich am 23. April vergeben werden, das ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Im Kalenderjahr kann in jeder Kategorie gemäß Absatz 3 nur eine Auszeichnung für das schönste tschechische Buch des Jahres gewährt werden.
(6) Der Preis für das schönste tschechische Buch des Jahres besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 50.000 CZK.
(1) Natürliche oder juristische Personen können in das Angebot gemäß Artikel 17 Absatz 2 nicht-periodische Veröffentlichungen gemäß Artikel 17 Absatz 1 eintragen, das vom Verleger vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres vor der Vergabe der Bewertung gemäß Artikel 17 ausgestellt wurde oder wird.
(2) Die Frist für die Einreichung von Anträgen gemäß Artikel 17 Absatz 2 wird vom Ministerium und dem Nationalen Schriftdenkmal für jedes Jahr festgelegt.
(3) Der Antrag auf Ausschreibung gemäß Artikel 17 Absatz 2 wird den Werbetreibenden für jede nicht-periodische Veröffentlichung gemäß Artikel 17 Absatz 1 gesondert schriftlich gestellt und enthält den Namen der nicht-periodischen Veröffentlichung, den Namen, den Nachnamen und den Ort des Wohnsitzes des im Angebot eingetragenen Verlegers oder den Namen und die im Anhang des Angebots eingetragene Sitz des Verlegers, falls die juristische Person die Bezeichnung der genannten Kategorie nur den Zuschlag hat,
(4) Der Kulturminister (nachfolgend "der Minister" genannt) entscheidet über die Vergabe der Auszeichnung gemäß Artikel 17 auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission, die vom Antragsteller ernannt wurde.
(5) Die Einzelheiten der Durchführung des Angebots gemäß Artikel 17 Absatz 2 und der Zusammensetzung der Kommission, der Arbeitsweise und anderer Formalitäten sind in den Wettbewerbsregeln und den vom Ministerium erlassenen Verfahrensregeln festgelegt.
Gloria musaealis Preis
(1) Der Gloria musaealis-Preis wird vergeben, um die Bedeutung der Verwendung von Sammlungen einer Museums-Natur zu bewerten, die in das zentrale Sammlungsregister eingetragen sind (7) ("die Sammlung") für Bildungsaktivitäten und die Bedeutung der Sammlungsaktivitäten von Museen und Galerien zur Erhaltung des beweglichen Kulturerbes.
(2) Der Gloria musaealis-Preis wird auf der Grundlage der Ergebnisse des öffentlichen Wettbewerbs 5) verliehen, die jährlich vom Ministerium zusammen mit der Vereinigung der Museen und Galerien der Tschechischen Republik und dem tschechischen Komitee des Internationalen Museumsrats durch die Presse und im Informationssystem mit einer Fernleitung bekannt gegeben wird.6)
(3) Gloria musaealis Auszeichnung in Kategorien
a) Museumsausstellung des Jahres,
b) Museumsveröffentlichungen des Jahres,
c) die Museumsleistung des Jahres.
(4) Der Gloria musaealis-Preis wird einer natürlichen oder juristischen Person gewährt, die Eigentümer der Sammlungen ist (der "Eigentümer der Sammlung"), die zuerst in einer der in Absatz 3 genannten Kategorien platziert wird. Wenn die Tschechische Republik oder ein örtlicher Selbstverwaltungskörper Eigentümer der Sammlung ist, wird der Gloria musaealis-Preis an die Organisationskomponente oder den staatlichen oder lokalen Selbstverwaltungskörper verliehen, der die Sammlung verwaltet.
(5) Der Gloria musaealis-Preis kann am 18. Mai, dem Internationalen Tag der Museen, verliehen werden. In einem Kalenderjahr kann in jeder Kategorie nach Absatz 2 nur ein Gloria musaealis-Preis vergeben werden.
(6) Der Gloria musaealis Award besteht aus einem Diplom, einer Skulptur und einem Barpreis von 70.000 CZK.
(1) Der Inhaber der Sammlung kann die in Artikel 19 Absatz 2 vorgesehene Ausschreibung einreichen, die ab dem 1. Januar des Jahres vor dem Jahr der Verleihung eine Ausstellung mit der Sammlung für mindestens 1 Monat, eine nicht-periodische Veröffentlichung, einschließlich einer Veröffentlichung auf dem elektronischen Medium, auf thematischer Grundlage aus der Sammlung oder aus den wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten des für die Öffentlichkeit bestimmten Museums ausgestellt hat, oder die Sammlungstätigkeit oder die Pflege der Sammlung erheblich verbessert. Ist die Tschechische Republik oder ein örtliches Selbstverwaltungsorgan Eigentümer der Sammlung, so gelten die Bestimmungen des vorherigen Satzes sinngemäß für die staatliche oder lokale Selbstverwaltungsorganisation (s), die die Sammlung verwaltet.
(2) Die Frist für die Einreichung von Anträgen gemäß Artikel 19 Absatz 2 läuft ab dem 1. Januar des Jahres vor dem Jahr der Verleihung der Bewertung gemäß Artikel 19 bis 28. Februar des Jahres der Verleihung der Bewertung.
(3) Der Antrag auf Ausschreibung gemäß Artikel 19 Absatz 2 wird den Antragstellern auf dem vorgeschriebenen Formular für jeden Gegenstand des Wettbewerbs gesondert gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Ort des ständigen Wohnsitzes des Inhabers der Sammlung, falls vorhanden, der natürlichen Person oder der Name und die eingetragene Anschrift des Inhabers der Sammlung, falls vorhanden, der juristischen Person, der Registrierungsnummer der Sammlung, der in Artikel 19 Absatz 3 genannten Bezeichnung und der Anmeldungsnummer des Wettbewerbs. Ferner kann bei Einreichung eines Antrags auf eine Kategorie nach § 19 Abs. 3 a) Datum und Ort der Ausstellung, bei Einreichung eines Antrags auf eine Kategorie nach § 19 Abs. 3 Buchstabe b, Datum der Ausstellung der nicht-periodischen Veröffentlichung, bei Einreichung eines Antrags auf eine Kategorie nach § 19 Abs. 3 c) das Datum der Beurteilung des Wettbewerbs bewertet werden. Wird gemäß Absatz 1 eine Organisationskomponente oder ein Staat oder eine örtliche Stelle, die die Sammlung verwaltet, in das Angebot eingetragen, so gibt sie in der Anmeldung ihren Namen, ihre eingetragene Stelle und Einzelheiten des Gründers an.
(4) Der Minister entscheidet über die Vergabe des Preises gemäß Absatz 19 auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission, die vom Beschwerdeführer ernannt wurde.
(5) Die Einzelheiten der Durchführung des Angebots nach Artikel 19 Absatz 2 und der Zusammensetzung der Kommission, der Arbeitsweise und der sonstigen Formalitäten werden durch die dem Antragsteller erlassenen Wettbewerbsregeln festgelegt.
Ministerium für Kulturpreis - Designer des Jahres
(1) Das Ministerium für Kulturpreis - Designer des Jahres wird für die Bewertung des außergewöhnlichen Kunstwerkes ausgezeichnet 1) im Bereich Produktdesign, einschließlich Industriedesign.
(2) Der Preis des Ministeriums für Kultur - Designer des Jahres wird im Rahmen der Tschechischen Grand Design Annual Awards jährlich vom Hauptveranstalter durch die Presse und im Informationssystem mit Fernleitung bekannt gegeben 6) vergeben.
(3) Der Preis des Kulturministeriums - Designer des Jahres wird dem Autor verliehen.
(4) Das Ministerium für Kulturpreis - Designer des Jahres kann jährlich vergeben werden. In einem Kalenderjahr kann nur ein Ministerium für Kultur ausgezeichnet - Designer des Jahres ausgezeichnet werden.
(5) Der Preis des Ministeriums für Kultur - Designer des Jahres besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 70.000 CZK.
(1) Die vom Hauptveranstalter der Kunstwerke (1), die im Bereich der Produktgestaltung, einschließlich industrieller Gestaltung, für den Zeitraum vom 30. November des Jahres 2 Jahre vor dem Jahr der Preisverleihung bis zum 30. November des Jahres vor dem Jahr der Preisverleihung der Preisverleihung geschaffen wurden, ernannte Bewertungsstelle der Czech Grand Design Annual Awards wird eine Arbeit auswählen, die dem Minister für die Preisverleihung gemäß § 20a empfehlen wird.
(2) Einzelheiten der Auswahl der Werke, deren Bewertung und Vergabe der Tschechischen Grand Design Annual Awards und der Zusammensetzung des Bewertungsgremiums der Czech Grand Design Annual Awards, der Art und Weise, in der sie tätig sind und andere Anforderungen werden durch die vom Hauptveranstalter ausgestellten Statuten angepasst.
Kulturministerium Auszeichnung bei der Biennale von Grafikdesign Brno
(1) Der Preis des Kulturministeriums an der Biennale für Grafikdesign Brno wird für die Bewertung des Kunstwerks (1) aus dem Bereich Grafikdesign vergeben.
(2) Der Preis des Kulturministeriums auf der Biennale des Grafikdesigns Brno wird im Rahmen der Biennale des Grafikdesigns Brno jedes Jahr auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Mähren Galerie in Brünn als Hauptorganisator durch die Presse und in dem Informationssystem mit Fernrichtung bekannt gegeben.6)
(3) Der Preis des Kulturministeriums auf der Biennale des Grafikdesigns Brno wird dem Autor verliehen.
(4) Der Preis des Kulturministeriums an der Brünnn Biennale von Graphic Design kann im Jahr der Biennale von Graphic Design Brno vergeben werden, in der Regel am Tag seiner Einführung. Nur ein Kulturministerium Preis bei der Brünn Biennale von Graphic Design kann immer vergeben werden.
(5) Die Auszeichnung des Ministeriums für Kultur bei der Brünnn Biennale von Graphic Design besteht aus einem Diplom und einer Barzahlung von 100.000 CZK.
(1) Auf der Biennale von Grafikdesign Brno kann der Autor sein Kunstwerk (1) aus dem Bereich Grafikdesign unterzeichnen, wenn diese Arbeit den Bedingungen der Biennale von Grafikdesign Brno entspricht.
(2) Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen an die Brünnn Biennale von Graphic Design wird vom Hauptorganisator für jedes Jahr gesondert festgelegt.
(3) Der Antrag auf Biennial of Graphic Design Brno ist schriftlich an den Cheforganisator gestellt und enthält den Namen und den Namen der Arbeit, den Nachnamen und den ständigen Wohnsitz des registrierten Autors und die Anlage nach den Regeln der Biennale von Graphic Design Brno.
(4) Für die Auswahl der registrierten Werke, die in der Biennale von Graphic Design Brno enthalten sein wird, wird das Organisationskomitee die Biennale von Graphic Design Brno bestellen, die vom Hauptorganisator, dem internationalen Auswahlausschuss ernannt wird. Die vom Hauptveranstalter ernannte internationale Jury wählt aus den so vergebenen Werken eine Arbeit, die dem Minister für die Vergabe der Auszeichnung gemäß § 21 empfehlen wird.
(5) Die Einzelheiten des Fortschritts der Brünn Biennale von Graphic Design und der Zusammensetzung des Organisationskomitees der Biennale von Graphic Design Brno, des internationalen Auswahlkomitees und der internationalen Jury, der Art und Weise, in der sie arbeiten und andere Anforderungen werden von der Brünn Biennale von Graphic Design und der Geschäftsordnung des Ministeriums zusammen mit dem Hauptorganisator angepasst.
Preis des Kulturministeriums - Preis des Films der Visegrad-Länder
(1) Der Preis des Kulturministeriums - der Preis des Films der Visegrad-Länder wird für die Bewertung der audiovisuellen Arbeit 1a) für Kinder und Jugendliche der nationalen Kinos der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen oder der Slowakischen Republik (Gruppe Visegrad) vergeben.
(2) Der Preis des Kulturministeriums - der Preis für den Film der Visegrad-Länder wird im Rahmen des Internationalen Filmfestivals für Kinder und Jugendliche in Zlín jährlich vom Hauptorganisator durch die Presse und in dem Informationssystem mit einer Fernbedienung bekannt gegeben.6)
(3) Der Preis des Kulturministeriums - der Preis des Visegrad-Films wird an eine natürliche Person oder juristische Person vergeben.
(4) Der Preis des Kulturministeriums - der Preis für den Film der Visegrad-Länder kann jährlich vergeben werden, in der Regel am Ende des Internationalen Filmfestivals für Kinder und Jugendliche in Zlín. Nur ein Preis des Kulturministers kann immer vergeben werden - die Auszeichnung für den Film der Visegrad-Länder.
(5) Der Preis des Kulturministeriums - der Preis des Films von Visegrad-Ländern besteht aus einer Skulptur und Barpreis von 100.000 CZK.
(1) Das internationale Festival der Filme für Kinder und Jugendliche in Zlín für Auszeichnungen gemäß § 23 können die Länder der Visegrad-Gruppe ihre audiovisuelle Arbeit (1a) registrieren, die vom 1. Mai des Jahres 2 Jahre vor der Preisverleihung bis zum 15. März des Jahres der Preisverleihung entstanden ist, sofern diese Werke den Bedingungen des Internationalen Filmfestivals für Kinder und Jugendliche in Zlín entsprechen.
(2) Die Frist für die Bewerbung auf das internationale Festival von Filmen für Kinder und Jugendliche in Zlín endet am 15. März des Jahres der Verleihung gemäß § 23.
(3) Der Antrag auf internationales Festival von Filmen für Kinder und Jugendliche in Zlín wird dem Hauptorganisator schriftlich vorgelegt und umfasst den Namen der Arbeit, des Jahres und des Herstellungslandes, den Namen, den Nachnamen und den Ort der ständigen Residenz des Autors der schriftlichen Arbeit und der Anhänge gemäß der Satzung des internationalen Festivals für Kinder und Jugendliche in Zlín.
(4) Die Internationale Filmjury der Visegrad-Länder des Internationalen Filmfestivals für Kinder und Jugendliche in Zlín, die vom Hauptorganisator ernannt wird, wählt ein Siegerstück, um dem Minister für die Preisverleihung gemäß § 23 zu empfehlen.
(5) Details des Kurses des internationalen Filmfestivals für Kinder und Jugendliche in Zlin und der Zusammensetzung der internationalen Jury für den gespielten Film der Visegrad-Länder, seine Handlungsweise und andere Formalitäten werden an den Status des internationalen Filmfestivals für Kinder und Jugendliche in Zlin angepasst, herausgegeben vom Hauptorganisator.
Titel "Carrier of the tradition of folkcrafts"
(1) Der Titel "Carrier of the tradition of folkcrafts" wird gegeben, um die Fähigkeiten, Kenntnisse der traditionellen Volkskunst und Technologien zu bewerten und zu versuchen, sie zu erhalten, präsentieren sie in der Öffentlichkeit und übertragen sie an zukünftige Generationen.
(2) Der Titel "Carrier of the tradition of folkcrafts" wird einem Bürger der Tschechischen Republik verliehen, wenn er eines der traditionellen Volkskunst betreibt.
(3) Der Titel "Carrier of the tradition of folkcrafts" kann jährlich anlässlich der Tage des europäischen Erbes vergeben werden. In einem Kalenderjahr können maximal fünf Titel "Träger der Tradition der Volkskunst" vergeben werden.
(4) Der Titel "Carrier of the tradition of folkcrafts" besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 50.000 CZK.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Absatz 25 können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Dezember des Jahres vor der Bewertung vorgelegt werden.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 5 / 2003 Coll., über Auszeichnungen auf dem Gebiet der Kultur, verliehen vom Ministerium für Kultur |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 15.01.2003 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.04.2003 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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