Verordnung Nr. 5/1983
Erlass des Bundesministeriums für Finanzen zur Ausgabe von Silber Gedenk Hunderten zum 100. Jahrestag der Geburt von Jaroslav Haška
Gültig
In Kraft seit 21.04.1983
5.
Ordnung
Bundesfinanzministerium
vom 1. Dezember 1982
zum Thema Silber Gedenk Hunderte zum 100. Jahrestag der Geburt von Jaroslav Haška
Das Bundesministerium für Finanzen erklärt gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 41 / 1953 Slg., zur Geldreform und gemäß § 2 Abs. 2 des Regierungsdekrets Nr. 35 / 1954 Slg., zu Gedenkmünzen:
(1) Anlässlich des 100. Geburtstags der Geburt von Jaroslav Haška werden die Gedenksilber hundert Kronen ausgegeben.
(2) Die Silberstrümpfe werden von einer Legierung aus 500 Silber, 400 Teilen Kupfer, 50 Teilen Nickel und 50 Teilen Zink angetrieben. Das Gewicht der hundert koruna beträgt 9 g. Bei der Stanzung ist eine Toleranz von 10 / 1000 und ein Silbergehalt von 5 / 1000 zulässig. Der Durchmesser beträgt 29 mm, der Rand wird geschliffen.
(1) Angesichts des Gedenksilbers ist das Staatszeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und darunter in zwei Reihen die Bezeichnung des Wertes "100 KKS". In der Kopie in den Kreis von links ist der Name des Staates "CZECH SOCIAL REPUBLIC".
(2) Auf der Rückseite des Gedenksilbers ist ein Porträt von Jaroslav Hašek in der Vorderansicht. Unter dem Porträt ist der Name "Jaroslav Hašek" und die Jahre "1883 1983".
(3) Das Design des Gedenksilbers stokron ist von Stefan Novotný, dessen Marke "N" auf der Rückseite der Linken unter dem Porträt platziert ist.
Diese Verordnung tritt am 21. April 1983 in Kraft.
Minister:
Lér CSc.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 5 / 1983 Coll., zur Ausgabe von Silber Gedenk Hunderte zum 100. Jahrestag der Geburt von Jaroslav Haška |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 17.01.1983 |
|---|---|
| In Kraft seit | 21.04.1983 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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