Dekret Nr. 49 / 2024 Coll.

Das Dekret über die Ausgabe eines Gedenksilbers mit dem Motiv des Obersten Staatsanwalts

Gültig Ordnung In Kraft seit 27.03.2024
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 19. Februar 2024
zur Ausgabe eines Gedenksilbers, das mit dem Motiv des Obersten Staatsanwalts gestohlen wurde
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 22 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 6 / 1993 Slg., auf der Tschechischen Nationalbank, geändert durch Gesetz Nr. 442 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 89 / 2018 Slg.:
§ 1
(1) Am 27. März 2024 wird eine Gedenkmünze von CZK 100 mit dem Motiv des Obersten Staatsanwalts (nachfolgend "Stokorina" genannt) innerhalb des Zyklus der Institution der Tschechischen Republik ausgegeben.
(2) Stotoruna wird in besonderem Design mit poliertem Münzfeld und mattem Relief herausgegeben.
(3) Die Stovoruna wird aus einer Legierung angetrieben, die 925 Teile Silber und 75 Teile Kupfer enthält. Das Gewicht des Hockers beträgt 9 g, dessen Durchmesser 29 mm und seine Festigkeit 1,8 mm. Im Falle eines Magens, einer Toleranz von bis zu 1 % im Silbergehalt, einer Toleranz von bis zu 0,18 g, einer Toleranz von 0,1 mm Durchmesser und einer Toleranz von 0,15 mm. Der Rand der hundert Krone ist glatt.
§ 2
(1) Auf der Vorderseite der Stokorona ist die Zusammensetzung der heraldischen Tiere der Tschechischen Republik. Der Text "CZECH REPUBLIC" und die Bezeichnung mit der Abkürzung "100 CZK" wird in der Kopie um die Münze platziert. Die Text- und Bezeichnungsmarkierung mit der Abkürzung der Geldeinheit wird durch Punkte getrennt. Die Marke der Tschechischen Münzstätte ist über dem Rahmen platziert. Das Jahr "2024" wird unter den Rahmen gelegt.
(2) Auf der Rückseite des Stokron wird das Logo des Obersten Staatsanwalts in den Rahmen gelegt, über dem Symbole von Gewicht und Schwert sind. Eine Kopie des Umfangs der Münze enthält den Text "THE HIGHEST STATE REPRESENTATION" Die Initialen des Autors der Münze, des akademischen Bildhauers Zbynek Fojt, die aus zusammengesetzten Buchstaben bestehen" F "und" Z " werden unter den Rahmen gelegt.
(3) Das Bild der Stokoruna ist im Anhang zu diesem Dekret gegeben.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 27. März 2024 in Kraft.
Gouverneur:
Michl, Ph.D., v. r.

Anhang
Bilder eines Gedenksilbers mit dem Motiv des Obersten Staatsanwalts
(RS und RS)
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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 49 / 2024 Coll., zur Ausgabe von Gedenksilber gestohlen mit Motiv des Obersten Staatsanwalts
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum05.03.2024
In Kraft seit27.03.2024
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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