Dekret Nr. 49 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 24 / 2011 Coll., auf Flusseinzugsplänen und Flutrisikomanagementplänen

Gültig In Kraft seit 01.04.2014
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 24. März 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 24 / 2011 Coll., auf Flusseinzugs- und Hochwasserrisikomanagementplänen
Das Ministerium für Landwirtschaft und das Umweltministerium gemäß §§ 25 Abs. 2 und 26 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Slg., über Wasser und über die Änderung bestimmter Gesetze (Wassergesetz), geändert durch Gesetz Nr. 150 / 2010 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 24 / 2011 Coll., auf Flusseinzugsplänen und Flutrisikomanagementplänen, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 4 Absatz 1 werden die Worte „unter Berücksichtigung bewährter Praktiken, einschließlich bester Umweltpraktiken und bester verfügbarer Techniken gemäß anderen Rechtsvorschriften17,“ am Ende des Wortlauts von Buchstabe j angefügt.
Fußnote 17 lautet:
"17) Zum Beispiel Anhang 3 des Gesetzes Nr. 76 / 2002 Slg. über die integrierte Vermeidung und Kontrolle von Verschmutzungen, über das integrierte Verschmutzungsregister und über die Änderung bestimmter Gesetze (Integrated Prevention Act), geändert durch Gesetz Nr. 222 / 2006 Slg. und Gesetz Nr. 69 / 2013 Slg. '
2. In Artikel 17 Absatz 4 des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "sofern die Erreichung der Ziele des Wasserschutzes als Umweltkomponente des Grundwasserdienstes im Bewirtschaftungsplan des Flussbeckens betroffen ist "sollten nach den zu schlagenden Worten eingefügt werden".
3. Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe e:
e) den Einbau von Erdgas oder Flüssiggas (LPG) für Lagerzwecke in geologische Strukturen, um die Gasversorgung zu gewährleisten, wo ein öffentliches Interesse an einer solchen Versorgung besteht und die Einarbeitung so erfolgt, dass eine Gefährdung der Qualität des Grundwassers vermieden wird;
4. In Artikel 17 Absatz 5 wird "Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe k" durch Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe k ersetzt".
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. April 2014 in Kraft.
Minister für Landwirtschaft:
Ing. Jurečka v. r.
Umweltminister:
Mgr. Brabec v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 49 / 2014 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 24 / 2011 Coll., auf Flussbecken Management und Flutrisikomanagement Pläne
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.03.2014
In Kraft seit01.04.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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