Gesetz Nr. 49 / 2013 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 130/2002 Slg. über die Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation durch öffentliche Ressourcen und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz zur Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation), geändert

Gültig In Kraft seit 01.04.2013
Inhalt
ANHANG
DIE RECHT
vom 30. Januar 2013
zur Änderung des Gesetzes Nr. 130/2002 Slg. über die Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation aus öffentlichen Mitteln und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Verfahren zur Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 130 / 2002 Slg., zur Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation aus öffentlichen Mitteln und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über die Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation), geändert durch Gesetz Nr. 41 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 215 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 342 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 413 / 2005 Slg., 2007
1. Im zweiten Satz von Ziffer 36 Absatz 3 werden die Worte "der Präsident, die Mitglieder des Präsidiums und "sollen gestrichen.
2. In Ziffer 36 werden die Sätze "Der Präsident und die Mitglieder des Präsidiums der Zuschussagentur der Tschechischen Republik am Ende von Absatz 3 angefügt. Die Gehaltsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Präsidiums der Zuschussagentur der Tschechischen Republik richten sich nach den Rechtsvorschriften für die Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer in den staatlichen Stellen.
Anmerkung 35:
"35) Regierungsdekret Nr. 564 / 2006 Slg. über die Lohnquoten der Arbeitnehmer in den öffentlichen Diensten und Verwaltung in der geänderten Fassung."
3. In der achten Satzung von Ziffer 36 (7) werden die Worte "auf Vorschlag des für die Wissenschaft zuständigen Ausschusses der Abgeordnetenkammer nach den Worten "Zuschussagentur der Tschechischen Republik" eingefügt.
4. Am Ende von Absatz 7 legt der Satz "Der Prüfungsausschuss der Zuschussagentur der Tschechischen Republik dem für die Wissenschaft zuständigen Ausschuss der Abgeordneten mindestens alle 6 Monate Informationen über die Tätigkeiten der Zuschussagentur der Tschechischen Republik einschließlich Informationen über einzelne öffentliche Wettbewerbe in Forschung, Entwicklung und Innovation vor."
5. Im zweiten Satz von Ziffer 36a (4) werden die Worte "der Präsident, die Mitglieder des Präsidiums und "sollen gestrichen.
6. Am Ende von Absatz 4 werden die Sätze "Der Präsident und die Mitglieder des Präsidiums der Technologieagentur der Tschechischen Republik hinzugefügt. Die Vergütungsquoten des Präsidenten und der Mitglieder des Präsidiums der Technologieagentur der Tschechischen Republik richten sich nach den Rechtsvorschriften für die Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer in den nationalen Verwaltungen.
7. Im neunten Satz von Ziffer 36a (8) werden die Worte "auf Vorschlag des Ausschusses der für die Wissenschaft zuständigen Abgeordnetenkammer nach den Worten" Technologieagentur der Tschechischen Republik" eingefügt.
8. In Paragraph 36a wird der Satz "Der Prüfungsausschuss der Technologieagentur der Tschechischen Republik dem für die Wissenschaft zuständigen Ausschuss der Abgeordneten mindestens alle 6 Monate Informationen über die Tätigkeiten der Technologieagentur der Tschechischen Republik einschließlich Informationen über einzelne öffentliche Wettbewerbe in Forschung, Entwicklung und Innovation übermitteln."
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Deutschland
Klaus v. r.
Nausea v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 49 / 2013 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 130 / 2002 Slg., zur Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation durch öffentliche Ressourcen und zur Änderung bestimmter verwandter Rechtsakte (Aktion zur Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.03.2013
In Kraft seit01.04.2013
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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