Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums Nr. 473/2000

Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung der Einzelheiten der Genehmigung für das Inverkehrbringen, ihrer Änderungen, Erweiterungen, Bestimmung der Art der Abgabe des Arzneimittels, der Notifizierung und Bewertung der negativen Auswirkungen des Arzneimittels sowie der Art und Umfang der Notifizierung der Verwendung des nicht zugelassenen Arzneimittels

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