Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums Nr. 473/2000
Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung der Einzelheiten der Genehmigung für das Inverkehrbringen, ihrer Änderungen, Erweiterungen, Bestimmung der Art der Abgabe des Arzneimittels, der Notifizierung und Bewertung der negativen Auswirkungen des Arzneimittels sowie der Art und Umfang der Notifizierung der Verwendung des nicht zugelassenen Arzneimittels
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.