Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums Nr. 473/2000
Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung der Einzelheiten der Genehmigung für das Inverkehrbringen, ihrer Änderungen, Erweiterungen, Bestimmung der Art der Abgabe des Arzneimittels, der Notifizierung und Bewertung der negativen Auswirkungen des Arzneimittels sowie der Art und Umfang der Notifizierung der Verwendung des nicht zugelassenen Arzneimittels
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
01.10.2003